Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
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Gemeinsame Stellungnahme von ANW, BUND, Grüne Liga, GAW und ÖJV zum Workshop "Rotwild - Hege, Bejagung, Bestand" am 27.06.2009 in Tharandt
Gegenwärtig wird im Auftrag des SMUL von der TU Dresden, Fakultät für Forst, Geo- und Hydrowissenschaften, Fachrichtung Forstwissenschaft Tharandt, ein Projekt zur Rotwildbewirtschaftung in Sachsen bearbeitet.
Über Workshops haben Verbände, Hegegemeinschaften und staatliche Institutionen die Möglichkeit am Projekt mitzuwirken. ANW, BUND, Grüne Liga, GAW und ÖJV möchten sich in die Diskussion aktiv einbringen und ihre Positionen darlegen.
Das Rotwild ist ein Bestandteil des Naturhaushaltes unserer Landschaften, dessen nachhaltige Erhaltung wird unsererseits ausdrücklich begrüßt. Der Schutz und die Entwicklung großräumiger, unzerschnittener und naturnaher Lebensräume und deren Vernetzung sind dabei von entscheidender Bedeutung. In diesem Sinne darf das Rotwild nicht, wie in der Vergangenheit geschehen, in seiner Bedeutung überhöht und überhegt werden.
Darüber hinaus sollten die Eigentümerinteressen der Land- und Forstwirtschaft stärker berücksichtigt werden.
Derzeit leben in Sachsen in 10 ausgewiesenen Rotwildgebieten mit einer Gesamtfläche von rund 570.000 ha, das sind 40 % der Jagdfläche, etwa 10.000 bis 12.000 Tiere. Jährlich werden etwa 3.000 bis 4.000 Stück Rotwild erlegt. Damit wird das Rotwild nachhaltig bewirtschaftet und ist in seinem Bestand nicht bedroht.
Von entscheidender Bedeutung ist die Höhe des Bestandes und die davon ausgehenden Belastungen für Land- und Forstwirtschaft. Im Wald sind das vor allem Verbiss- und Schälschäden.
Mit dem rasanten Klimawandel steht die sächsische Forstwirtschaft vor ihrer größten Herausforderung. Der Waldumbau in stabilere Mischwälder muss in den nächsten 50 Jahren in großem Umfang stattfinden. In weiten Teilen Sachsens lassen jedoch die hohen Rotwildbestände einen großflächigen Waldumbau nicht zu.
Ein Drittel der Waldumbaukosten muss heute bereits für Waldschutzmaßnahmen gegen Wild ausgegeben werden. Jährlich gehen somit dem Waldumbau Millionenbeträge verloren.
Im öffentlichen Wald sind dies Steuermittel, die nur begrenzt zur Verfügung stehen. Hinzu kommen Hypotheken von Schälschäden aus der Vergangenheit. Die Verluste durch Rotfäule aus alten Schälschäden betragen im öffentlichen Wald Sachsens jährlich ca. 8 Mio. Euro. Ohne diese Belastungen könnte in vielen Forstbetrieben mit Gewinn gearbeitet werden.
Der sowohl aus ökonomischen als auch ökologischen Gründen notwendige flächendeckende Waldumbau muss daher mit Wildbeständen umsetzbar sein, bei denen auf Waldschutzmaßnahmen gegen Wild verzichten werden kann.
ANW, BUND, Grüne Liga, GAW und ÖJV Sachsens fordern deshalb im Rahmen des Projektes folgende Aspekte zu beachten:
- Die Auflösung der Rotwildgebiete verbunden mit der gleichzeitigen Abschaffung der Hegerichtlinie zum Abschuss nach Geschlecht und Altersklassen. Eine Planung erfolgt dann nur noch nach Stück. Dies hätte eine höhere Flexibilität beim Abschuss sowie erheblichen Bürokratieabbau zur Folge.
- Beibehaltung des Verbiss- und Schälgutachtens durch externe Gutachter als Basis für die Abschussplanung anhand objektiver Kriterien.
- Beibehaltung der bisherigen gesetzlichen Jagdzeiten und jagdlichen Möglichkeiten, um wirksam Rotwild regulieren zu können und den verschiedenen geografischen Rahmenbedingungen gerecht zu werden; also keinerlei Einschränkungen der Jagdzeiten.
Verkürzungen der Jagdzeiten können im Interesse der Verminderung der Beunruhigung des Rotwildes von den Jagdausübenden je nach Planerfüllung freiwillig praktiziert werden.
- Aufhebung der Abschussbeschränkungen auf Kronenhirsche außerhalb der Schalenwildgebiete (sofern diese bestehen bleiben), weil es dafür keine rationale, biologische Begründung gibt.
- Keine Übertragung von staatlichen Aufgaben (wie Abschussplanung und Kontrolle) auf die Hegegemeinschaften. Die Hegegemeinschaften sollen eine freiwillige Interessenvertretung für die Belange des Rotwildes bleiben. Aufgaben der Jagdbehörde zur Wahrung gesamtgesellschaftlicher Ziele dürfen nicht an eine Minderheit von Lobbyisten abgetreten werden. Die Mitgliedschaft in Hegegemeinschaften darf kein Zwang sein.
- Förderung des Schutzes und der Entwicklung von großräumigen, unzerschnittenen und naturnahen Lebensräumen und deren Vernetzung, einschließlich der Schaffung von barrierefreien Korridoren (wie z.B. ausreichend dimensionierte Grünbrücken). Einrichtung von Ruhezonen in touristisch stark frequentierten Regionen durch eine entsprechende Besucherlenkung.
- Verzicht auf unnatürliche Fütterung, um die natürlichen, jahreszeitlichen Wanderbewegungen des Rotwildes zu unterstützen.
- Stärkung der Eigentümerinteressen der Grundbesitzer und ein klares Bekenntnis zum stabilen und artenreichen Lebensraum des Wildes im Jagdgesetz nach dem Motto "Wald vor Wild", wie es z.B. auch in Bayern gilt.
Diese Forderungen sind Ausdruck unserer Verantwortung für die Erhaltung des Ökosystems Wald, einer nachhaltigen, naturnahen Rohstoffproduktion sowie aller für die Gesellschaft wichtigen Waldfunktionen. Unser Ziel ist dabei eine ausgewogene Synthese von Wald und Wild.
Eibenstock, 14.12.2009
ANW BUND Grüne Liga GAW ÖJV
Auszug aus dem saarländischen Koalitionsvertrag 14. Legislaturperiode (CDU, FDP, Bündnis90Die Grünen)
Das saarländische Jagdgesetz wird mit Blick auf die Föderalismusreform, die dadurch gestärkte Kompetenz des Landes und vor dem Hintergrund neuer wild-biologischer Erkenntnisse novelliert. Das Jagdrecht wird konsequent an dem vernünftigen Grund zur Erlegung der jagdbaren Tiere ausgerichtet, um die Akzeptanz der Jagd in einer sich verändernden Gesellschaft zu verbessern. Gleichzeitig wollen wir die Eigenverantwortung der Jagdausübungsberechtigten fördern.
Aus überwiegendem Interesse des Tierschutzes werden wir den Abschuss von Hunden und Katzen, die Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren und die Fallenjagd abschaffen. Die bisherigen Regelungen zur Wildfütterung und Wildkirrung werden im Sinne wildbiologischer Erkenntnisse und jagdpraktischer Erfahrungen ersetzt.
Wir werden die saarländischen Naturschutzgebiete auch als Rückzugsräume jagdbarer Tierarten weiterentwickeln. Die Jagd in Naturschutzgebieten bleibt grundsätzlich erlaubt, muss aber störungsarm erfolgen und die Erreichung der Schutzziele fördern bzw. darf diesen nicht widersprechen. Um die Eigenart und Schönheit der Schutzgebietezu fördern, bedarf die Anlage jagdlicher Einrichtungen der Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde.
Jüngere jagdpolitische Entwicklungen bzw. Forderungen für ein zeitgemäßes Wildtier-und Lebensraummanagement (z.B. Abschaffung des Abschussplanes für Rehwild, statt dessen Mindestabschusszahlen anhand von Waldzustandsinventuren, wildbiologisch unbedenkliche und jagdpraktisch sinnvolle Verlängerung der Jagdzeitauf den Rehbock) werden die Jagd im Saarland weiterentwickeln. Die gesetzlich zulässigen Jagdmethoden werden unter dem Gesichtspunkt der Effizienz der Jagdausübung, der Reduzierung des Jagddrucks und orientiert am Tierschutzgedanken fortentwickelt.
Damit wollen wir den ökologischen Zustand unserer Kulturlandschaft verbessern, die Vitalität der jagdbaren Tierarten fördern, der Aufgabe bzw. Bedeutung der Jagd als grundsätzlich sinnvolle Form der Landnutzung stärken und das Eigentum unserer vielen Grundbesitzer vor vermeidbaren Wildschäden schützen.
Wir werden die Landesjagdzeitverordnung aktualisieren, zum Schutz von nicht nutzbaren und seltenen jagdbaren Arten. Der Fuchs erhält eine halbjährige Schonzeit und in der Biosphärenregion Bliesgau wird ein Modellprojekt „Bejagungsverbot Fuchs" umgesetzt und wissenschaftlich begleitet.
Wir werden die Zulassung der Pachtfähigkeit des örtlichen Jagdvereins prüfen und ggf. umsetzen. Die von den Landkreisen und dem Regionalverband erhobene Jagdabgabe fließt der Obersten Jagdbehörde zu. Auf Antrag werden förderfähige Projekte von jagdlichen Vereinigungen und Jagdausübungsberechtigten bezuschusst. Näheres wird die zu novellierende Förderrichtlinie Jagd regeln. Alle saarländischen Jagdverbände werden wir in die für Jagdfragen zuständigen Gremien und in die Jägerprüfung einbinden.
Wir werden die existierenden Restriktionen bei der Vergabe von Jagderlaubnisscheinen abbauen, damit zukünftig mehr Jägerinnen und Jäger, vor allem auch ortsansässige, verantwortlich an der Jagd beteiligt werden.
Wir werden die Möglichkeiten für Jagdgenossen verbessern, ihre Rechte und Interessen bei eingetretenen Wildschäden durchzusetzen. Dazu wird ein unbürokratisches Verfahren zur Wildschadensermittlung im Wald entwickelt. Wir werden eine Initiative zur Abschaffung der Jagdsteuer ergreifen. Die Rechtsqualität des Jagd- und Fischereiverbandes als Körperschaften des öffentlichen Rechts bleibt bestehen.
Stellungnahme zum Managementplan für die Tierart Wolf, Stand 21.01. 2009
Für die Möglichkeit der Anhörung und Mitwirkung bedanken wir uns. Wir erlauben uns folgende Anmerkungen aus jagdpolitischer Sicht:
PRÄAMBEL
Die Rückkehr des Wolfes stellt für die Jägerschaft eine enorme jagdpolitische Herausforderung dar, die - wenn auch nicht im Managementplan direkt - einiger Erläuterungen und Anmerkungen bedarf.
Über Jahrzehnte wurde die Rechtfertigung für das Handeln der Jäger u. a. aus dem Fehlen der großen Raubtierarten Bär, Wolf und Luchs abgeleitet und gegenüber einer breiten Öffentlichkeit begründet. Nun kann nach der Rückkehr des Wolfes nicht gefordert werden, den Wolf aus Sachsen zu verdrängen, um wieder in die alten Argumentationslinien zu gelangen. Mit der Einwanderung des Wolfes ist zwingend ein Paradigmenwechsel verbunden. Die Jägerschaft muss ihre Rolle bei der Erhaltung und Gestaltung der Landschaft grundsätzlich neu bestimmen, um vor der Gesellschaft ihr Tun zu begründen und um letztlich zukunftsfähig zu bleiben.
Die bisher praktizierte Hege und Pflege sowie die Bejagung und Bewirtschaftung möglichst großer, der Landschaft eben noch zumutbaren Wildbestände mit einem optimierten Nutzen für den Einzelnen, im Zweifel verbunden mit einem Ausgleich von Wildschäden, greift dabei deutlich zu kurz.
Vielmehr gilt es, die Landschaft und die in ihr enthaltenen Lebensräume und Ökosysteme mit all ihrer Flora und Fauna deutlich ganzheitlicher als bisher zu verstehen, zu respektieren und dementsprechend sein eigenes Handeln auszurichten. Das neue Verständnis der Jagd sollte sich noch stärker als bisher als Dienstleistung an der Gesellschaft und Natur orientieren. Es führt weg von der Jagd als "Edelhobby" und hin zu einem Verständnis als "ökologisches Handwerk". Ziel soll nicht mehr der möglichst hohe individuelle Nutzen des Jägers mit einer möglichst großen Wildstrecke sein, sondern eine mit den anderen Landnutzungsarten und dem Naturschutz im Einklang stehende Jagdausübung, welche ein Nebeneinander von Jägern und Beutegreifern erlaubt.
Unser Appell richtet sich dabei nicht nur an die Jägerschaft. Mit der freiwilligen Aufgabe / Reduzierung einer persönlichen Nutzungsoptimierung des Jagdbetriebes muss zugleich die Anerkennung der Leistung durch den Grundeigentümer / anderen Landnutzer einhergehen und einen Niederschlag im eingeforderten Pachtzins finden. Die Praxis zeigt, dass die indirekten Belastungen der Land- und Forstbetriebe durch eine falsche Jagd den erzielbaren Pachtzins um ein vielfaches übersteigt. Der Ökologische Jagdverein Sachsen ist überzeugt, dass nur so das weitere Erodieren des Ansehens der Jagd in der Gesellschaft beendet werden kann.
Anmerkungen zum gegenwärtigen Stand der Managementplanung:
1. Der ÖJV schätzt den vorliegenden Entwurf nach intensiver interner Diskussion als gelungen, sachorientiert und tragbar ein. Er entspricht dem Stand des gegewärtigen Wissens sowie der aktuellen jagdpolitischen und rechtlichen Sachlage. Dies trifft insbesondere auf die Einschätzung des Konfliktpotentials Jagd und die hierzu vorgeschlagenen Maßnahmen zu.
2. Wir befürworten den Vorschlag, neben dem begleitenden Gesprächskreis eine Arbeitsrunde aus Wissenschaftlern, Praktikern un Verwaltungsmitarbeitern dauerhaft zu instalieren. Der ÖJV Sachsen erklärt seine Bereitschaft, sich in ein solches Gremium einzubringen und sich weiterhin für eine höhere Akzeptanz des Wolfes in der breiten Jägerschaft einzusetzen.
Für den Ökologischen Jagdverein Sachsen e.V.
Henrik Thode (Vorstandsmitglied)
Hallo meine lieben Sachsenökologen - oder „Was ich selber tu, trau ich anderen zu"…
MannO, doch schon wieder gewählt worden, als Vorsitzender des ÖJV Sachsen.
Meinen herzlichen Dank an Euch meine lieben Mitglieder für das beständige Vertrauen. Danke auch für die Unterstützung der Jahreshauptversammlung in Chemnitz Rabenstein. Besonderer Dank gilt den angereisten Gästen: Frau Müller und Herr Schmitz vom Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft und Herrn Löwe, dem Geschäftsführer vom Landesjagdverband Sachsen.
Sicherlich würde ich mir wünschen, meinen Job als Vorsitzender vielleicht mal an Eine oder Einen kompetenteren von Euch abzugeben.
Aber was heißt denn schon kompetent, jemand der 10 Jahre und länger studiert hat und doch bloß ein „Fachidiot" ist, weil der Umgang mit der Praxis - dem Menschen, sich doch alles nur im Kopf abspielt…
Ja, das Gehirn (Verstand) denkt, aber das Herz (Bauchgefühl) sollte doch lenken.
Und da wären auch noch die Ohren um zu hören, wenn man will und da wären auch noch die Augen um zu sehen, aber dazu muss man die Augen auch aufmachen, um etwas sehen zu wollen.
Was macht denn die Kompetenz und Weisheit eines Menschen aus, das Alter etwa? Oder doch das Sammeln von Erfahrungen und dem ständigen dazu lernen?
Aus den positiven und negativen Erfahrungen lernen und vor allem die Guten Erfahrungen an die jungen weiterzugeben, das ist meine Art bzw. Vorstellung von Kompetenz. Der Eigene Anspruch an sich selbst, Veränderungen mitzugestalten (auch mal „heilige Kühe" zu schlachten) und nicht nur „vollmundig" zu sein.
Das ist doch die ganze Problematik „Jagd und Gesellschaft". Wir wollen Jäger bzw. Jagdscheininhaber sein, vergessen aber oftmals, dass wir doch Menschen unter anderen Menschen sind. Wie war das mit den Augen und den Ohren, nur das Sehen und Hören wollen, was uns die Natur an Instinkten mitgegeben hat, ohne das „Bauchgefühl"?
Die Frage nach dem WARUM? gehen wir auf die Jagd, lässt alle jagdl. Probleme ganz einfach aussehen.
Instinkte wie Hass, Neid, Überheblichkeit und Gier, lassen uns nicht nur in Kriege ziehen, sie vergiften in unserem Falle auch die Jagdausübung.
Eine Jagd muss sich ausschließlich an den Erfordernissen des Land und Waldbesitzers orientieren und nicht am Geldbeutel des einzelnen Jagdscheinbesitzers.
Die Kreatur (welche auch nichts dafür kann, dass sie auf der Welt ist) zu jagen, ohne vernünftigen Grund? Nur wegen der Trophäe, der Wildbretrendite oder dem Schiessvergnügen. Und weil's im Gesetz so steht, richtig sein muss? Die Gesellschaft wird nie eine Geldjagd oder Schiessbude Wald akzeptieren. Aber warum schlafende Geister wecken…?
Den naturellen Passus, „nur der stärkere überlebt" auf den Menschen zu beziehen, ist doch absurd.
Das was unsere Gesellschaft ausmachen muss, nämlich die Menschlichkeit, der Stärkere muss dem Schwachen helfen, ist leicht geschrieben, aber einer der wichtigsten Grundpfeiler in unserer Gesellschaft.
Dabei noch die „tierische" Vernunft (Erhaltung der Art, ohne die Zerstörung des Lebensraumes) uns mehr zu eigen machen, wäre unser Leben sicher noch lebenswerter und immer der eigenen Anstrengung wert.
Das Warten auf das „Raumschiff Entenscheiß" mit seinem Kapitän Kork und Spuk, wie es uns in den Medien suggeriert wird, auf der Suche nach neuen Welten, weil die alte Welt sowieso lebenstechnisch verloren ist.
Und die Jagd als ein Teil dieses ganzen unvernünftigen Schauspiels.
Warum gibt es denn den ÖJV immer noch, wenn wir Jäger doch sowieso alle in einem Boot sitzen?
Ja, weil in das Boot immer wieder Wasser eindringt, obwohl alles getan wird, um den Wassereinbruch zu verhindern. Die „Jägerkapitäne" schöpfen und schöpfen genau wissend, dass das Boot schon lange ein Leck hat und das Loch da nicht hingehört. Die Jagdkritische Gesellschaft scheut sich nicht mit Eimern und Kannen das Boot zu füllen, in der Hoffnung, dass die Jäger absaufen. Und wir vom ÖJV, unseren Mitjägern immer unmissverständlich zurufen „Augen auf! Da ist ein Leck, ihr sauft ab"
Einfacher gesagt wollen wir als ÖJV, die „jagdlichen Brandstifter" sein, in einer Zeit wo immer noch die kulturelle und traditionelle Jagdasche weitergegeben wird. Jedes aufkommende Flämmchen in der großen Asche, soll zu einem stabilen Feuer werden mit dem viele Leben können.
Jäger, seid und bleibt doch einfach Menschen, vielleicht so, wie vor dem Jagdschein!
Tradition und Kultur heißt nicht das Bewahren der Asche, sondern die Weitergabe des Feuers!
Zeitgemäße Jagdausübung ist die Nahrung dieses Feuers.
In diesem Sinne meine lieben Leser, Finger verbrennen erwünscht, vor allem in der Asche, wo die Glut nur darauf wartet neu entfacht zu werden.
Und ein gutes Gefühl, bei der Jagd etwas vernünftiges zu tun.
Mit einem herzlichen Weidmannsheil
Ihr/Euer Jens Walther
Waldumbau in Sachsen in Gefahr oder Fördermittel für die Drahtindustrie
Der dringend notwendige Waldumbau ist in Sachsen im Moment nur hinter Zaun möglich. So beträgt der Anteil geschützter Verjüngungsflächen mit Laubbäumen über 50 %. Von den anderen 50 Prozent sind wiederum mehr als die Hälfte so stark verbissen, dass sie im Sinne des Jagdgesetzes nicht tolerierbar sind. Auch die Ergebnisse des Schälgutachtens sind eine schallende Ohrfeige für die sächsischen Jäger. Das jagdliche Ziel auf Dauer verträgliche Wilddichten zu schaffen wurde weit verfehlt. Vielmehr sind die Schäden gegenüber der letzten Verbiss- und Schälschadenserhebung aus dem Jahr 2003 in fast allen Bereichen angestiegen.
Die Ergebnisse des Forstlichen Gutachtens sind in der Verwaltungsjagd schlecht, außerhalb der Verwaltungsjagd noch schlechter.
In einer Pressemitteilung stellte Umweltminister Tillich erst kürzlich fest, dass die standortgerechte Pflanzung von Weißtanne, Eiche, Rotbuche und Douglasie anstelle von eintönigen Kiefern- und Fichtenforsten unabdingbar ist. Weiter sagte er, dass 11,7 Millionen Euro für Waldumbaumaßnahmen und Waldschadenssanierung ausgegeben und damit auf 1.118 Hektar standortgerechte Bäume gepflanzt wurden. Bei annähernd 50 % Verbiss lässt sich leicht errechnen wie viele Millionen Euro in Sachsens Wäldern vergraben werden, ganz zu Schweigen von den Vermögensverlusten durch Schäle.
Es verwundert mich, dass die verheerenden Verbiss- und Schälschäden seitens des Umweltministers, der Jagdbehörden und der Grundstücksbesitzer klaglos hingenommen werden. Erstaunlich ist weiterhin, dass trotz dieser für den Waldumbau so bedrohlichen Ergebnisse die Strecken der wiederkäuenden Schalenwildarten rückläufig sind.
Das Rätsel, wie angesichts solcher Verbissbelastung die durch Kyrill entstandenen Kahlflächen in stabile Mischwälder umgebaut werden sollen, kann wohl wieder einmal nur die Drahtindustrie lösen. Das dies wiederum Millionen von Euro kostet und die Zäune beim nächsten Sturm wieder zerstört werden, wird stillschweigend in Kauf genommen.
Dabei wäre die Lösung dieses Problems so einfach, wenn auf allen Ebenen die in Jagd- und Waldgesetz und allen einschlägigen Verordnungen und Erlassen niedergeschriebene Reduzierung des Schalenwildes auf ein ökologisch tragbares Maß gewollt und auch durchgesetzt würde.
Der Sächsische ÖJV bietet dem Umweltminister Tillich weiterhin seine Hilfe bei dem so dringend notwendigen Waldumbau, in Bezug auf eine effektive und effiziente Jagd an.
Jäger in die Pflicht nehmen
Die Aussagen vom Jagdreferenten Dr. Dittrich von der Höheren Jagdbehörde beim Staatsbetrieb Sachsenforst und von Frank Herrmann, Geschäftsführer des Thüringer Jagdverbandes zu den steigenden Schwarzwildbeständen in dieser Form dürfen nicht unkommentiert bleiben. Beide schieben bezüglich der enormen Zunahme der Schwarzwildpopulation die Verantwortung allein auf die Landwirtschaft. Richtig ist, dass auf dem größten Teil der landwirtschaftlichen Nutzfläche für das Schwarzwild sowohl als Nahrung als auch zur Deckung hochattraktive Früchte (Mais, Weizen, Raps) angebaut werden. Doch die Landwirtschaft steht unter den Zwängen des globalisierten Marktes. So bestehen massive Sachzwänge zum Anbau dieser Feldfrüchte. Insofern ist es auch nicht akzeptabel, von der Landwirtschaft zu verlangen, zu Waldrändern Streifen mit niedrig wachsenden Pflanzen zu bestellen und Schussschneisen zur Bejagung anzulegen. Diese Dinge sind mit Aufwand und somit Ertragseinbußen verbunden.
Dr. Dittrich geht in keiner Weise auf die Verantwortung der Jägerschaft ein. Denn letztlich ist die Jägerschaft mit verantwortlich, dass es den Sauen auch im Winter an nichts mangelt. Hierzu muss man allerdings wissen, dass Dr. Dittrich als Präsidiumsmitglied im Landesjagdverband tätig ist und daher der Jägerschaft kaum Fehlverhalten unterstellen wird. Seine Position im Landesjagdverband und die als Referent der sächsischen Jagdverwaltung ist, auch angesichts seiner Äußerungen zur Schwarzwildproblematik, eine ausgesprochen fragwürdige Konstellation. Die Jägerschaft ist tatsächlich nicht gewillt, die Schwarzwildbestände spürbar einzudämmen. Wozu auch? Hohe und höchste Wildbestände machen die Jagd erst attraktiv. So ist vielerorts das Erlegen einer Bache tabu, die Schwarzwildbestände wachsen dementsprechend an. Um die Belastungen aus den Wildschäden für die eigene Kasse möglichst gering zu halten, werden häufig die Jagdpachtverträge mit einer pauschalen Abgeltung von Wildschäden abgeschlossen. Darüber hinausgehende Forderungen an die Jägerschaft erfolgen somit nicht, der Landnutzer bleibt auf den Wildschäden sitzen. Die Jägerschaft freut sich, die Landwirtschaft mit solch perfiden Regelungen in den Jagdpachtverträgen getäuscht zu haben, kommt sie doch in finanzieller Hinsicht gut dabei weg. Das Schwarzwild wird während des ganzen Jahres mit üppigen Gaben von Futtermitteln, insbesondere Mais, angelockt, um es zu erlegen. Die Anzahl der erlegten Stücke steht allerdings in einem krassen Missverhältnis zur Futtermenge. Und im Zusammenspiel mit der milden Witterung der beiden letzten Winter vermehrt sich das Schwarzwild ausgesprochen rasch. Es ist auch nicht ziel führend, die Veterinärbehörden bezüglich der Schwarzwildproblematik ins Spiel zu bringen. Dr. Dittrich demonstriert hiermit eher Hilflosigkeit und möchte das Problem auf die Veterinärmedizin abwälzen. Hormonbehandlungen von Wildbeständen sind technologisch sicherlich möglich, allerdings sind die Kosten für die Allgemeinheit immens. Darüber hinaus ist hormonbehandeltes Fleisch nicht genusstauglich, d.h. jedes erlegte Stück Schwarzwild müsste der Tierkörperbeseitigung zugeführt werden. Die einzige, die sich dabei freuen würde, wäre die pharmazeutische Industrie, die die „Pille für die Sau" produzieren würde. Wo ist denn nun die Lösung????Notwendig für die Eindämmung der Schwarzwildschäden ist zu aller erst eine stärkere Verantwortung der Jägerschaft, die Wildbestände in vernünftige Bahnen zu regulieren. Folgende Maßnahmen müssen eingefordert werden:
- grundsätzliche Reduzierung der Schwarzwildbestände
- Selbstbeschränkung bei winterlichen Kirrungen / Fütterungen auf ein Mindestmaß
- Bewusste Reduzierung der Zuwachsträger durch Bachenabschüsse (unter Beachtung der Sozialstrukturen)
- Vermehrte Durchführung von Drückjagden auch in den Gemeinschaftsjagdbezirken
- Bessere und vertrauensvollere Zusammenarbeit der Landwirte und Jäger
- Zeitgemäße Anpassung der Jagdgesetzgebung
Textvorschlag für eine mögliche, gemeinsame Erklärung des Landesjagdverbandes Sachsen e.V. und des Ökologischen Jagdvereins Sachsen e.V.
Der LJV und der ÖJV verurteilen die unlängst bekannt gewordenen bewussten Abschüsse von Jagdhunden in Thüringen und Brandenburg. Die bisherige Straffreiheit der Schützen hat auch bei den Hundeführern Sachsens erhebliche Unsicherheit für den Einsatz ihrer Tiere hinterlassen.
Unabhängig der Rechtslage und aktueller Rechtssprechung erklären die beiden Verbände, dass der bewusste Abschuss eines Jagdhundes kein Mittel ist, um gegenteilige Ansichten, Auffassungen und Überzeugungen zur Jagd zu diskutieren oder Konflikte auszutragen! Es ist nicht hinnehmbar, dass Mitglieder der Verbände - aus welchen Gründen auch immer - gezielt und bewusst Tiere anerkannter Jagdhunderassen erlegen.
Brauchbare Jagdhunde sind aus Gründen der Weidgerechtigkeit unverzichtbare Helfer im Jagdbetrieb. Im § 40 SächsLJagdG ist die Verwendung brauchbarer Jagdhunde in genügender Zahl für eine Reihe von verschiedenen Jagdarten vorgeschrieben. In der sächsischen Jägerschaft werden daher unter beachtlichen persönlichen Aufwand des Einzelnen, ihrer Familien sowie der Gemeinschaft Jagdhunde aufgezogen, gehalten, ausgebildet und eingesetzt.
Beim Einsatz sind eine Vielzahl von Möglichkeiten denkbar, in denen Jagdhunde das eigene Revier überjagen und sich der Einwirkung des Hundeführers (beabsichtigt oder unbeabsichtigt) entziehen, sei es bei der Nachsuche mit einer anschliesenden Hetze und Stellen, bei einer Drückjagd, der Ausbildung oder dem Reviergang. Wenn Probleme auftreten, dann müssen sie unter den Jägern - nicht aber auf dem Rücken der Jagdhunde - geklärt werden.
Diese gemeinsame Erklärung soll mit dazu beitragen, den sächsischen Jagdhundeführern die notwendige Sicherheit für den Einsatz ihrer Jagdhunde geben.
Es ist ein Appell an alle Jagdausübenden im Freistaat Sachsen, dieses Grundgebot des zeitgemäßen und weidgerechten Jagens zu akzeptieren und einzuhalten.