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Wer das Jagdgesetz erfüllt, verstößt gegen das Waldgesetz!
Wer das Waldgesetz erfüllt, verstößt gegen das Jagdgesetz!
Wald vor Wild in die Gesetzgebung?
Sebastian von Rotenhan

Grundsätzliches zur Jagd

Die Jagd befindet sich heute in einem Spannungsfeld verschiedenster Interessen. Natur- und Tierschutzgruppierungen bringen ihre Forderungen ebenso ein wie die Gruppen der Landnutzer.

Die Akzeptanz von Jagd und Jägern ist, bedingt durch die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, gering. Um dem Ziel einer nachhaltigen Jagdausübung auch in Zukunft gerecht werden zu können, ist die Integration der verschiedenen Interessen von Nöten.

Wichtig ist es insbesondere, mit einer verantwortungsvollen Jagdausübung die Belange der Landeigentümer zu unterstützen. Aus unserer Sicht ist dabei die Regiejagd das geeignete Mittel, um dieses Ziel zu erreichen, da jeglicher Interessengegensatz zwischen Jäger und Landeigentümer aufgehoben ist.

Der ÖJV unterstützt und berät alle Besitzer von land- und forstwirtschaftlichen Flächen, die über das Instrument der Regiejagd versuchen, angepasste Wildbestände zu erreichen.

Die Jagd darf sich nicht auf Traditionen und Privilege zurückziehen, sondern muss bereit sein, ihr Tun kritisch zu hinterfragen und sich primär in den Dienst der Gesellschaft und der Natur zu stellen.

Störungen in der Natur sind so gering wie möglich zu halten. Eine Bejagung seltener oder gefährdeter Arten scheidet dabei aus.

Die Erkenntnisse der Wissenschaft müssen Vorrang haben vor nur scheinbar einleuchtenden, oft oberflächlichen Argumentationsketten, die zudem oft emotional behaftet sind (Beispiel Beutegreifer, Rabenvögel).

1.Jagd auf Schalenwild

Leitmotiv bei der Jagd auf Schalenwild hat die konsequente Herstellung und Erhaltung von „den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten Wildtierbeständen“ zu sein, wie es in §3 BJG heißt. Die natürliche Verjüngung der Wälder soll ohne Schutz aufwachsen können, die Ansprüche der Land- und Forstwirtschaft müssen gewahrt bleiben.

Zur Erfüllung des Abschusses sollte verstärkt in Intervallen, orientiert an den natürlichen Aktivitätsphasen des Wildes, gejagt werden. Der Einsatz von revierübergreifenden Ansitzdrückjagden sollte verstärkt werden.

Wir befürworten den Altersklassenabschluss mit dem Schwerpunkt in der Jugendklasse, was den Verzicht auf die traditionelle Selektion nach der Trophäe bedeutet, da diese sich aus wildbiologischer Sicht nicht halten lässt und nichts über die genetische „Fitness“ des Geweihträgers aussagt. Die Güteklasseneinteilung beim männlichen Schalenwild ist daher aufzugeben und nur noch nach Jugend- und Altersklasse zu unterscheiden.

Abschlussplanung

Als Weiser für die Abschussplanung dient der Zustand der Vegetation. Der Abschuss muss so lange erhöht werden, bis ein zufrieden stellender Zustand erreicht ist. Dann kann er je nach Entwicklung beibehalten oder wieder gesenkt werden.
Niemand möchte die so oft zitierten „wildleeren Reviere“. Eine nachhaltige Nutzung ist auch bei abgesenkten Wildbeständen in oft noch erstaunlichen Maßen (gerade bei Rehwild) möglich. Positiver Nebeneffekt: Die Wildbretgewichte nehmen in den meisten Fällen mit abnehmenden Wildbestand zu.
Wir halten es nicht für sinnvoll, an der gegenwärtigen Form der Rehwildabschusspläne festzuhalten, da Rehwild sich nicht zählen lässt. Es sollten nur noch quantitative Mindestvorgaben gemacht werden.
Pflicht- Trophäenschauen sind hingegen abzuschaffen.
Sie dienen nicht selten der Diskriminierung einzelner Jäger und verstärken die ungerechtfertigte Bedeutung der Trophäe und der entsprechenden Selektion.
Zur Beurteilung der Jagd und des Reviers sind vielmehr Wildbretgewichte und Altersstruktur der Strecke sowie die aktuellen Vegetationsgutachten hinzuzuziehen.

Management

Mit der Reduktion allein wird es oftmals nicht getan sein. Gerade für störungsempfindliche Arten wie das Rotwild sollten großflächig Jagdstrategien und Absprachen getroffen werden.
Von besonderer Wichtigkeit ist auch die Schaffung von entsprechenden Ruhezonen.
Das Prinzip des Gruppenabschusses sollte bei Rot- und Damwild verstärkt Anwendung finden.

Schwarzwild

Die Bestände des Schwarzwildes sind weiterhin abzusenken.
Die Forderung, 75% Frischlinge auf der Strecke zu haben, hat in Zeiten der Schweinepest besondere Bedeutung.
Wir wollen in Zukunft das Schwarzwild und insbesondere seine oftmals unkoordinierte Bejagung thematisieren. Das Schwarzwild sollte auch jagdethisch den anderen Schalenwildarten gleichgestellt werden. Großflächigere Jagdstrategien in Anlehnung an bewährte Richtlinien wie das „Lüneburger Modell“ sind anzustreben.

Fütterung

Das Auslegen von Futter ist im Grundsatz abzulehnen.
Insbesondere beim Rehwild ist eine Fütterung in jeder Hinsicht kontraproduktiv: Aufgrund seiner Verdauungsstruktur verhindert Fütterung den Verbiss nicht, sondern fördert ihn.

Für die anderen Schalenwildarten ist für Notzeiten eine Fütterung von geeigneten Rauh- und Saftfutter vorzuhalten und die Anlage zusätzlicher Äsungsangebote (Wildwiesen, Verbissgehölze) sinnvoll. Die Anlage von Wildäckern in naturnah bewirtschafteten Waldbeständen ist aus Gründen des Artenschutzes abzulehnen.

2. Jagd auf Beutegreifer

Wir verstehen die Beutegreifer nicht als Konkurrenz zum Menschen, sondern als wichtigen Bestandteil der Tierwelt, auf den mit seinen Funktionen nicht verzichtet werden kann.
Diese Position wird von den traditionellen Jagdverbänden auch vertreten. In der Praxis sowie in der Jagdpresse sieht es da noch etwas anders aus: Oftmals werden die Beutegreifer als Hauptproblem des Niederwilds dargestellt, das es intensiv zu bekämpfen gelte. Diese Ansicht lehnen wir ab! Stimmen die Lebensraumstrukturen, so hat das „Raubwild“ (Wem „raubt“ es eigentlich was?) keinen oder nur geringen Einfluss auf das Niederwild; die Strecken aus Zeiten vor der Flurbereinigung, in denen der Fuchs auch intensiver bejagt wurde, zeigen das. Wir sprechen uns daher dafür aus, folgenden Raubtierwildarten eine winterliche Jagdzeit einzuräumen, um die Nutzung ihrer Bälge, sicherlich einige der Umwelt schonendsten Kleidungsmittel überhaupt, zu ermöglichen: Fuchs, Steinmarder, Waschbär, Marderhund, Mink.

Der Fuchs

Die menschliche Bejagung erscheint nicht in der Lage, Fuchsbestände spürbar zu regulieren, schon gar nicht in Waldgebieten. Eine Bejagung des Fuchses im Wald scheint nur sinnvoll, wenn sie rein zur Nutzung des Balges ausgeübt wird. Auch für die Feldjagd gilt: Bei nicht mehr geeigneten sonstigen Umweltbedingungen lassen sich bedrohte Arten langfristig nicht durch die Bejagung ihrer natürlichen Feinde halten. Wer dem Niederwild wirklich helfen möchte, sollte sich in der Lebensraumgestaltung engagieren und sich für eine naturverträgliche Landwirtschaft einsetzen. Das Fuchs- Niederwild- Problem, das gerne gesehen wird, lässt sich nur auf diesem Wege lösen.

3. Jagd und Nutzung

Die Jagd als eine der ältesten Formen der Landnutzung hat auch in der Zukunft eine wesentliche Berechtigung als sinnvolle Nutzung des Naturgutes Wild. Wir sind der Auffassung, dass der Verzehr von Wildbret und die Nutzung von Fellen für Bekleidungsstücke dazuzurechnen sind. Der Abschuss von Rabenvögeln oder Blessrallen, um sie zu Hundefutter zu verarbeiten, dürfte ebenso wenig darunter fallen wie das Erbeuten von Trophäenträgern, deren Wildbret nicht zu verwerten ist (Paradebeispiel: rauschige Keiler).

Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass die Jagd nur auf Tierarten ausgeübt werden darf, die in ihren Bestand gesichert sind.

Die Vermarktung des hochwertigen Lebensmittels Wildbret muss offensiver und transparenter werden. Der Jäger liefert bestes Fleisch von Tieren, die sich ihr Leben lang frei bewegen konnten und urplötzlich gestorben sind. Bisher landet zu viel einfach beim Wildhändler, der das Fleisch an Großmärkte verkauft, die es zu für den Endverbraucher kaum erschwinglichen Preisen anbieten.
Hier ist der einzelne Revierinhaber gefragt, den Weg der Direktvermarktung an interessierte Bürger zu verstärken und somit gleichzeitig wichtige Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben.

Federwild

Wo gesicherte Federwildbestände vorkommen, sollten diese auch genutzt werden dürfen. Zur Vermeidung von Wildschäden eignet sich die Bejagung nur sehr bedingt (Stichwort erhöhter Energiebedarf durch ständiges Aufscheuchen). Der eine oder andere Vergrämungsabschuss ist örtlich als sinnvoll anzusehen (Kormoran). Entsprechende Genehmigungen erteilen die zuständigen Behörden.
Der Fasan ist eine faunenfremde Art bei uns, zu deren Erhaltung man keine unendlichen Anstrengungen (zu viele wichtige andere Aufgaben hat der Jäger) unternehmen sollte. Dort, wo er sich hält, wo also der Lebensraum stimmt, „darf“ er selbstverständlich bleiben, an anderen eben nicht. Eine Auswilderung von Fasanen, aber auch von anderem Wild, zum Zwecke der Bejagung lehnen wir generell ab. Mit einem modernen Verständnis der Jagd dürfte dies wenig zu tun haben.
Eine Bejagung der Rabenvögel lehnen wir mit Ausnahme begründeter Einzelfälle ab. Es gibt bislang keine ernstzunehmende Untersuchung, die belegt, dass Rabenvögel andere Arten in ihrem Bestand gefährden. Zudem sind die tatsächlichen Besatzstärken aufgrund der Brutökologie der Vögel durch Bejagung kaum zu beeinflussen. Eine sinnvolle Nutzungsmöglichkeit der betreffenden Vögel ist ebenfalls nicht ersichtlich.
Die Verordnung des Freistaates aus dem Jahre 99 lehnen wir entsprechend ab. Es mussten die althergebrachten, lange widerlegten Argumente herhalten. Gesetzliche Regelungen, die eine entsprechende Bejagung ermöglichen, lehnen wir ab!

4. Jagd und Naturschutz

Die Jagd hat heute beim Thema „Wald und Schalenwild“ eine höchst wichtige Aufgabe zu übernehmen. Ein sich selbständig verjüngender Wald und eine reiche Bodenflora innerhalb und außerhalb des Waldes sind wichtige Ziele des Naturschutzes. Diese gilt es aktiv zu unterstützen. Die Jagd dient dem Zielen des Naturschutzes und leitet daraus eine wesentliche Existenzberechtigung ab. Im Rahmen dieser Zielvorgabe hat die Jagd zudem als nachhaltige Nutzungsform ebenfalls ihren berechtigten Platz. In Schutzgebieten richtet sich die Jagd nach der jeweils geltenden Rechtsverordnung. In Waldnationalparken wie der Sächsischen Schweiz, die nicht ausreichend Großraubwild beherbergen, kann man nicht auf den menschlichen Eingriff der Jagd verzichten oder muss ihn stellenweise sogar intensivieren.

Wiederbesiedlung durch Großprädatoren

Wir unterstützen die natürliche Wiederbesiedlung geeigneter Lebensräume durch Wolf und Luchs ausdrücklich. Beide stellen für den Menschen keine Gefährdung dar. Auch der Jäger darf beide nicht als Konkurrenten betrachten, wenn er als Naturschützer akzeptiert und ernst genommen werden möchte

Nichteinheimische Arten

Prinzipiell hat bei der Behandlung von Dam- und Muffelwild in Sachsen die Frage des Lebensraumes im Vordergrund zu stehen. Solange der Lebensraum entsprechendes Management verträgt, stellen sie eine Bereicherung unserer Fauna dar. Probleme ergeben sich dann, wenn Lebensräume (kritisch sind besonders Wälder in der Umbauphase) nicht in der Lage sind, drei oder vier wiederkäuende Schalenwildarten zu tragen. In einem solchen Falle sollten Reh- und Rotwild Vorrang eingeräumt werden.

5. Jagd und Tierschutz

Die Jagd hat so ausgeübt zu werden, dass das Wild möglichst geringe Schmerzen erleidet und die Beunruhigung minimiert wird. Die ersten Paragraphen des Tierschutzgesetzes geben den Rahmen für das Tun im Umgang mit unseren Mitgeschöpfen vor.
Der juristisch undefinierte Begriff der „deutschen Waidgerechtigkeit“ ist in diesem Zusammenhang unzureichend und durch klare gesetzliche Begriffe zu ersetzen, da jeder etwas anderes darunter versteht.
Wir fordern effiziente und tierschutzgerechte, an die jeweilige Wildart angepasste Bejagung.

Fallenjagd

Die Regulierung von Prädatoren mit der Falle lehnen wir ab (Siehe „Jagd auf Beutegreifer“.
Von ihr geht kein ökologischer Sinn aus, zudem hat sie zwei entscheidende Nachteile:
Tierschutzgerechte Fallen gibt es nicht! Es gibt weder solche, die garantiert sofort töten, noch solche, die unversehrt fangen (ein starker psychischer Stress ist nicht zu vermeiden).
Fallen können nicht selektieren! Die selteneren Arten Iltis, Baummarder oder gar Fischotter und Wildkatze können sich in ihnen fangen.

Wildfolge und Fangschuss

Der in einigen Regionen vorliegende Zwang zu Wildtierfolgevereinbarungen muss allgemeinverbindlich werden. Wild muss ohne Wenn und Aber unverzüglich nachgesucht und erlöst werden können.

6. Jagd und Ausbildung

Viele Probleme bezüglich des Wissensstandes, der Fertigkeit und Ansichten der Jägerschaft haben ihren Ursprung in einer unzureichenden, in Teilen überholten Ausbildung.

In Waffenkunde sollte die technische Seite ausgedünnt und auf die Bedürfnisse der Jagd reduziert werden; der Schwerpunkt sollte eindeutig auf den Sicherheitsaspekten und der Handhabung liegen.
Ähnlich verhält es sich mit dem Brauchtum, dessen Aneignung und Anwendung eine individuelle Angelegenheit darstellt, die jedem Jäger selbst überlassen werden sollte.

Die so gewonnene Zeit ist für eine Verstärkung wildökologischer Zusammenhänge und ökologischer Grundlagen sowie für eine Intensivierung in den Bereichen Land- und Waldbau sowie Naturschutz zu verwenden.

Die Verantwortung, die der Jäger für Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft zu tragen hat, muss deutlicher herausgearbeitet werden, beispielsweise durch die Dokumentation der Folgen unzureichender Jagdausübung.

Wir streben an, Aufbaulehrgänge und Seminare für alle Interessenten, insbesondere auch für Land- und Waldbauern, anzubieten.

7. Jagd und Recht

Wir sind der Meinung, dass bundes- und Landesjagdgesetz in vielen Punkten reformbedürftig sind. Prinzipiell heißen die Forderungen: Entrümpelung des Jagdrechts von der Unzahl Verordnungen, Satzungen etc., Aktualisierung des Jagdtierartenkatalogs, Neuregelung der Wildschadensersatzpflicht, Neuregelung der sachlichen Verbote, wie sie sich aus den oben dargelegten Positionen ableiten. Wir unterstützen den dazu vom ÖJV- Bundesverband vorgelegten Gesetzesentwurf und verzichten daher an dieser Stelle auf detaillierte Ausführungen.
Interessierte erhalten den Text gegen 5,- € bei der Geschäftsstelle.
Wir wünschen den Konsens mit anderen Gruppierungen des Naturschutzes und der Landnutzer.

8. Jagd und Öffentlichkeit

Der Umgang mit einer zunehmend kritisch eingestellten Öffentlichkeit wird für den Jäger immer wichtiger. Die professionelle Öffentlichkeitsarbeit zeigt teilweise erfreuliche Ansätze, steckt aber in weiten Teilen der Republik aber noch in den Kinderschuhen.
Der ÖJV Sachsen möchte die Entwicklung auf diesem Gebiet weiter vorantreiben. Es sollten alle sich bietenden Möglichkeiten genutzt werden, über die Notwendigkeit und Berechtigung einer naturnah ausgeübten Jagd aufzuklären.
Neben den Verbänden ist aber insbesondere der Jäger im Revier gefragt, der am Wochenende auf Besucher und Interessierte trifft. Ein offener und freundlicher Umgang sollten dabei selbstverständlich sein, und die Zeiten, in denen sich der Waidmann für den Alleinherrscher in Feld und Flur gehalten hat, sind hoffentlich in allen Köpfen vorbei.

Ökologischer Jagdverein Sachsen e.V.   Waldhäuser 10   01737 Kurort Hartha   sachsen@oejv.de