Gute Nachricht erreicht uns heute von der Seite des ÖJV Bundesverbands: Erstmals wurde der Klage zur Genehmigung eines Schalldämpfers stattgegeben. Entscheidend dafür war nicht, dass der Kläger von Berufs wegen zur Jagd verpflichtet ist, sondern die allgemeine Handlungsfreiheit (§2. Grundgesetz), die es ermöglichen muss, dass eigene Gehör zu schützen.
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Wir begrüßen diese Entscheidung. Auch der ÖJV Sachsen setzt sich für die Legalisierung des Schalldämpfers zur Jagd und damit für die Abschaffung des entsprechenden Verbotes nach §18 (1) Nr. 3 des Sächsischen Jagdgesetzes ein.
