Bundeslandwirtschaftsministerium stellt baldige Rechtssicherheit zum Halbautomaten in Aussicht

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte Anfang März 2016 in einer Einzelfallentscheidung geurteilt, dass Jäger Halbautomaten mit wechselbarem Magazin nicht ohne besonderes Bedürfnis besitzen dürfen. Seitens der Jägerschaft stieß dieses Urteil auf allgemeine Verunsicherung.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium verspricht nun baldige Rechtssicherheit im Rahmen der anstehenden Novellierung des Bundesjagdgesetzes.
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