Landesjagdverband Schleswig-Holstein beklagt das Verbot des Schalldämpfers

Bereits seit 2013 dürfen Berufsjäger in Schleswig-Holstein Schalldämpfer für die Jagdausübung erwerben und verwenden. In Anbetracht der stetigen Zunahme von Bundesländern in denen der Schalldämpfer für alle Jäger allgemein auf Antrag genehmigt wird (Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg und Rheinland-Pfalz) erhofften sich auch die übrigen Jäger in Schleswig-Holstein eine ähnliche Entwicklung.

Wie die SHZ vor wenigen Tagen meldete, kommt das Schleswig-Holsteinische Innenministerium diesem Wunsch jedoch nicht nach. Der Sprecher des Ministeriums Patrick Tiede teilte mit: “Um die akustische Belastung zu verringern, können Jäger einen Gehörschutz tragen.”

Dabei übersieht Tiede jedoch den Fakt, dass der Mündungsknall einer großkalibrigen Jagdbüchse trotz  Gehörschutz nach wie vor im für das Gehör schädlichen Bereich liegt. Eine ausreichende Lärmminderung wird im Vergleich zum Schalldämpfer dadurch nicht erreicht. Zudem sind Gehörschützer in vielen Situationen unpraktikabel. Der Landesjagdverband möchte dies nicht weiter hinnehmen und kündigt Klagen an.

Link: “Warum das Land den Jägern Schalldämpfer verbietet” – SHZ