Qualifizierter Schießnachweis zum Herbstschießen am 3. September

Strukturreiche Bestände und verstärkte wildbiologisch orientierte Jagdruhephasen werden in Zukunft den jagdlichen Schwerpunkt vom passiven Einzelansitz auf aktive Drückjagdperioden lenken. Bewegtes und verhoffendes Wild stellt an jeden Jäger höhere Ansprüche als der bisher aufgelegte oder angestrichene Schuss. Der Tierschutz auf der Jagd steht und fällt mit unseren Schießfertigkeiten.

Vor diesem Hintergrund sieht ein aktueller Entwurf zur Novelle des Bundesjagdgesetzes die Erlangung eines Schießnachweises zur Teilnahme auf allen Gesellschaftsjagden vor. Bisher war diese Praxis meist nur in den Verwaltungsjagden verbreitet.

Leser der Ökojagd wissen, dass der ÖJV in diesem Thema bereits einen Schritt weiter gegangen ist. In Bayern und Brandenburg wurden erste Durchführungen eines qualifizierten Schießnachweises durchgeführt. Dazu muss man nicht mehr nur auf dem Schießstand vorstellig werden, sondern auch einen entsprechendem Umgang mit der Büchse demonstrieren können. Damit soll kein falscher sportlicher Ehrgeiz geweckt werden. Vielmehr geht es darum, sich seiner eigenen Fähigkeiten bewusst zu werden, seine Grenzen zu erkennen und sich weiter zu entwickeln. In einigen Stöberhundgruppen ist dies bereits seit längerer Zeit anerkannte Praxis, um sowohl Effizienz als auch Tierschutz auf der Drückjagd sicher zu stellen.

Wir möchten dieser Praxis folgen und zum Herbstschießen am 3. September optional die Ablage eines qualifizierten Schießnachweises anbieten. Wir werden uns dazu an den Vorlagen aus Bayern orientieren.

Wenn Sie sich noch nicht angemeldet haben, holen Sie dies am besten gleich nach und nutzen dazu folgendes Formular: Formular zur Anmeldung Herbstschießen.