Der Halbautomat sollte zur Drückjagd vorerst noch im Schrank bleiben

Zwar hat der Bundestag bereits am 8. Juli eine Änderung des Bundesjagdgesetzes beschlossen, um zukünftig wieder Rechtssicherheit in Sachen Halbautomaten herzustellen (wir berichteten).

Das SMUL rät jedoch aktuell vom Erwerb, Führen oder dem Überlassen der betroffenen Selbstladebüchsen mit Wechselmagazin ab. Hintergrund ist, dass Bundesgesetze auf dem Gebiet des Jagdwesens frühestens 6 Monate nach ihrer Verkündung in Kraft treten, soweit nicht mit Zustimmung des Bundesrates anderes bestimmt ist. Der Bundesrat kommt erst Ende September in dieser Angelegenheit zusammen. Bis dahin sollte auf den Stöberjagden in den Verwaltungsjagdbezirken beim Staatsbetrieb Sachsenforst der Halbautomat im Waffenschrank verweilen.

Die Situation ist nicht überall einheitlich. So hat man in Bayern mit einer Übergangsregelung den Halbautomaten bereits seit 30. Juli wieder rehabilitiert.

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Update (23.09.2016): Die Novelle hat auch den Bundesrat passiert. Damit tritt die Änderung nun mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.