Die Novelle des Bundesjagdgesetzes in Sachen Halbautomat erscheint heute im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 52 und wird morgen in Kraft treten. Das Führen von halbautomatischen Gewehren ist damit wieder rechtlich abgesichert. Auch dürfen mit Halbautomaten zukünftig Magazine genutzt werden, die mehr als 2 Schuss fassen, solange die Waffe in Summe mit nicht mehr als 3 Patronen geladen ist.
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