In Folge der akuten Bedrohungslage durch die ASP werden derzeit bundesweit rechtliche Änderungen in der jagdlichen Praxis erlassen. Nun liegt auch der Gesetzentwurf zur Änderung des Sächsischen Jagdgesetzes vor.
Konkret beinhaltet der Entwurf folgende Änderungen:
- das sachliche Verbot zum Schalldämfer entfällt
- Ausnahmen in der Fallenjagd, Stichwort: Saufänge
- Duldungspflicht von überjagenden Hunden auf Gesellschaftsjagden
Unabhängig von der ASP wäre damit auch in Sachsen der Weg frei für die Jagd mit dem Schalldämpfer. Der Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft wird dazu am 18. Dezember eine öffentliche Anhörung abhalten, zu der auch wir einen Experten entsenden werden. Der Zeitpunkt ist durchaus unglücklich gewählt, werden die Änderungen damit doch frühestens in Kraft treten, wenn die Jagdsaison bereits wieder vorbei ist.