Änderung Jagdgesetz: Schalldämpfer, Saufang und Nachtzieltechnik

Ab nächster Woche treten die Änderungen am sächsischen Jagdgesetz in Kraft. Was wird sich ändern?

Die Jagd mit dem Schalldämpfer wird legalisiert. Aktuell scheint es bei der Beantragung noch kein einheitliches Bild innerhalb der zuständigen Behörden zu geben. Nach bisheriger Erfahrung und Rückfrage gehen wir von folgendem Verfahren aus:

  1. Für den Kauf benötigen Sie einen Voreintrag in der Waffenbesitzkarte. Beantragen Sie dazu den Schalldämpfer bei der Waffenbehörde Ihres Kreises. Eine umfangreiche Begründung ist dazu nicht mehr notwendig.
  2. Mit dem Voreintrag können Sie im Fachhandel einen Schalldämpfer erwerben. Der Verkäufer übernimmt in der Regel die Eintragung von Fabrikat und Seriennummer.
  3. Nach dem Kauf müssen Sie innerhalb von 14 Tagen nochmals auf der Waffenbehörde vorstellig werden.

Auf einigen Seiten wurde der Eindruck suggeriert, dass ab sofort auch Nachtzieltechnik allgemein legalisiert werden sollte. Dies ist nicht korrekt. Es wird mit der Gesetzänderung die Möglichkeiten geschaffen, in Einzelfällen, zeitlich befristet und personengebunden die Jagd mit Nachtzieltechnik auf Schwarzwild zu ermöglichen. Dies wird nach aktuellem Stand also nur einen kleinen Personenkreis der Jäger betreffen, der behördlich bestellt wird.

Außerdem kann die Fallenjagd auf Schwarzwild nun abweichend geregelt werden, wenn die Afrikanische Schweinepest in der Bundesrepublik oder in einem an Sachsen angrenzenden Staat aufgetreten ist. Dies ist mit Polen und der Tschechischen Republik aktuell bereits der Fall. Wie diese Regelungen explizit ausfallen werden, ist derzeit noch nicht bekannt. Einzelheiten dazu werden wahrscheinlich durch eine Änderung der Jagdverordnung regegelt werden.