Breite Front lehnt Positionspapier des Landesjagdverbandes und der Hegegemeinschaften ab

Am 18. Oktober stellten der Landesjagdverband Sachsen und die Hegegemeinschaften Erzgebirge, Oberes Vogtland und Tharandter Wald ein Positionspapier an die politischen Entscheidungsträger zur Rotwildbejagung in Sachsen auf.

Gegen dieses Positionspapier hat sich nun eine breite Verbändefront, bestehend aus Naturschutzbund, der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, der Stiftung Wald für Sachsen, der ANW, der Grünen Aktion Westerzgebirge und dem Sächsischen Waldbestizerverband ausgesprochen und die wesentlichen Punkte in einem offenen Brief abgelehnt. Auch der ÖJV Sachsen ist Unterzeichner des Briefes und lehnt die Forderungen des Landesjagdverbandes sowie der Hegegemeinschaften ab.

Offener Brief Rotwild 2018

 

Bundesverwaltungsgericht: Jäger haben keinen Anspruch auf Schalldämpfer

In einem Urteil vom 28. November hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einem Jäger das Bedürfnis zum Erwerb eines Schalldämpfers für seine Jagdbüchse abgesprochen. Der Jäger wohnt in Berlin und übt die Jagd in Brandenburg aus. Nach Einschätzung des Bundesverwaltungsgerichtes wären alternative Mittel wie Kapsel- und In-Ear-Gehörschützer gleich wirksam. Diese Feststellung zur Wirksamkeit wird von Waffensachverständigen in Praxistests jedoch negiert: lediglich der Schalldämpfer erreicht Dämpfwirkungen die ausreichend sind um arbeitsschutzrelevante Grenzwerte der Lärmbelastung für das Gehör einzuhalten. Letzterer Feststellung schloss sich 2017 auch das Verwaltungsgericht Köln an.

Der Fall erinnert an das Urteil zum Halbautomaten von vor zwei Jahren. Damals hatte das Bundesverwaltungsgericht Anfang März 2016 in einer Einzelfallentscheidung geurteilt, dass Jäger Halbautomaten mit wechselbarem Magazin nicht ohne besonderes Bedürfnis besitzen dürfen. Das Urteil hatte zur Folge, dass bundesweit die Jäger zeitweise ihre Selbstladebüchsen nicht zur Jagd führen konnten, bis durch eine Änderung des Bundesjagdgesetztes wieder Rechtssicherheit hergestellt werden konnte.

Update 6. Dezember:

Das Sächsische Innenministerium teilt uns mit

  • Ohne vorliegende Urteilsbegründund lässt sich noch nicht abschätzen, ob die sächsische Regelung zum Erwerb des Schalldämpfers zur persönlichen Gesundheitsvorsorge betroffen und ob es Auswirkungen auf bereits erteilte Genehmigungen geben wird.
  • Die Unteren Waffenbehörden sind angehalten, die bestehende Regelung zur Genemigung des Schalldämpfers ‘zum Schutze der Antragssteller’ auszusetzen.

Aktuell scheint Sachsen damit das einzige Bundesland zu sein, das von seiner bestehenden Genehmigungspraxis zurückweicht (Link zu Reaktionen der Bundesländer auf jagderleben.de).

Einladung zur Jahreshauptversammlung 2018

Sehr geehrte Mitglieder des ÖJV Sachsen,

am Freitag, den 30.11.2018, findet unsere diesjährige Jahreshauptversammlung im Cafe am Markt, Markt 9, 08297 Zwönitz, um 16:00 Uhr, statt.

Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den Vorsitzenden
2. Bericht des 1. Vorsitzenden und des Geschäftsführers
3. Bericht des Schatzmeisters
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Entlastung des Vorstandes, des Schatzmeisters
6. Nachwahl für verstorbene / ausgeschiedene Vorstandsmitglieder
7. Sonstiges / Anträge / Diskussionen
8. Schlusswort des Vorsitzenden

Anträge zur Mitgliederversammlung sind bitte schriftlich bis zum 23.11.2018 an den Vorstand zu richten.

Mit freundlichen Grüßen und Weidmannsheil,
Henrik Thode

Professionelles Schießtraining 2018 des ÖJV Sachsen

Die Wahrung des Tierschutzes ist ein Kernanliegen des ökologischen Jagdvereins. Besonders die herbstlicht Drückjagd verlangt von uns Jägern dabei stets einen kühlen Kopf, einen sicheren Umgang mit der Büchse, und nicht zuletzt Treffsicherheit, um unnötiges Tierleid vermeiden zu können. Konkret: stetiges Schießtraining.

Am gestrigen Samstag, den 22. September, haben wir darum mit 20 Teilnehmern in kleinen Gruppen ein professionelles Schießtraining durchgeführt und uns dazu namenhafte Unterstützung an Land gezogen. Christian Beitsch, Bundesmeister im jagdlichen Schießen, trainierte uns auf der Bahn auf statische Ziele. Geschossen wurde dabei sitzend aufgelegt und stehend freihändig bei Distanzen von 25 bis 100m. Es standen die Bildung einer festen 3-Punkt-Auflage, das korrekte Abziehen mit dem Schussfinger und die Atemtechnik im Vordergrund. ÖJV-Schießtrainer Jörg Josef Langer unterwies uns in Techniken auf dynamische Ziele im Schießkino. Er optimierte unsere Fußstellung, Körperhaltung und demonstrierte verschiedene Zieltechniken. Beginnend mit einer langsamen und verhoffenden Sau wurde dann die Schwierigkeit in den Punkten Geschwindigkeit und Diagonale gesteigert, sodass jeder seine Grenze für die Praxis finden konnte.

Als Novum konnte jeder Teilnehmer dieses Jahr den Treffsicherheitsnachweis erwerben. Dabei wird nicht nur die reine Teilnahme, sondern auch das tatsächliche Ergebnis beurteilt.

Unser Dank gilt Christian Beitsch und Jörg Josef Langer für die zahlreichen Hinweise, sowie dem Schießkino Mitteldeutschland und der Schützengesellschaft Crinitzberg.

Die Veranstaltung wurde aus Mitteln der Jagdabgabe gefördert.

Drückjagdvorbereitung: am 22. September Schießtraining mit dem Deutschen Meister Christian Beitsch

Der ÖJV Sachsen lädt am 22. September 2018 zur Drückjagdvorbereitung von 9 bis 15 Uhr in das Schießkino Mitteldeutschland (Schortentalstraße 28, 07613 Heideland) ein. Besonders freuen wir uns dabei über die professionelle Unterstützung des Deutschen Meisters Christian Beitsch, der uns an diesem Tag als Schießtrainer anleiten und begleiten wird.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, wir bitten daher um Voranmeldung an die Geschäftsstelle (Email: sachsen@oejv.de, Telefon: 035203 – 447557; bei Anmeldung per Email geben Sie bitte eine Telefonnummer zur Kontaktierung und ihr benötigtes Kaliber zur Munitionsbestellung vor Ort an).

 

Änderung Jagdgesetz: Schalldämpfer, Saufang und Nachtzieltechnik

Ab nächster Woche treten die Änderungen am sächsischen Jagdgesetz in Kraft. Was wird sich ändern?

Die Jagd mit dem Schalldämpfer wird legalisiert. Aktuell scheint es bei der Beantragung noch kein einheitliches Bild innerhalb der zuständigen Behörden zu geben. Nach bisheriger Erfahrung und Rückfrage gehen wir von folgendem Verfahren aus:

  1. Für den Kauf benötigen Sie einen Voreintrag in der Waffenbesitzkarte. Beantragen Sie dazu den Schalldämpfer bei der Waffenbehörde Ihres Kreises. Eine umfangreiche Begründung ist dazu nicht mehr notwendig.
  2. Mit dem Voreintrag können Sie im Fachhandel einen Schalldämpfer erwerben. Der Verkäufer übernimmt in der Regel die Eintragung von Fabrikat und Seriennummer.
  3. Nach dem Kauf müssen Sie innerhalb von 14 Tagen nochmals auf der Waffenbehörde vorstellig werden.

Auf einigen Seiten wurde der Eindruck suggeriert, dass ab sofort auch Nachtzieltechnik allgemein legalisiert werden sollte. Dies ist nicht korrekt. Es wird mit der Gesetzänderung die Möglichkeiten geschaffen, in Einzelfällen, zeitlich befristet und personengebunden die Jagd mit Nachtzieltechnik auf Schwarzwild zu ermöglichen. Dies wird nach aktuellem Stand also nur einen kleinen Personenkreis der Jäger betreffen, der behördlich bestellt wird.

Außerdem kann die Fallenjagd auf Schwarzwild nun abweichend geregelt werden, wenn die Afrikanische Schweinepest in der Bundesrepublik oder in einem an Sachsen angrenzenden Staat aufgetreten ist. Dies ist mit Polen und der Tschechischen Republik aktuell bereits der Fall. Wie diese Regelungen explizit ausfallen werden, ist derzeit noch nicht bekannt. Einzelheiten dazu werden wahrscheinlich durch eine Änderung der Jagdverordnung regegelt werden.

Schalldämpfer: Sachliches Verbot wird in Sachsen aufgehoben, Verwendung bald möglich

Es ist fast geschafft. Am 31. Januar 2018 wurde das Gesetz zur Änderung des sächsischen Jagdgesetzes beschlossen. Es wird aller Voraussicht nach am 18. Februar 2018 in Kraft treten – ab diesem Termin exitiert dann kein sachliches Verbot des Schalldämfers mehr und die Verwendung auf der Jagd wäre allgemein möglich.

Wie und in welcher Form der Schalldämpfer ab dem 18. Februar beantragt und erworben werden kann, wird derzeit noch mit den Waffenbehörden im Detail abgestimmt. Wir werden Sie hier mit aktuellen Informationen versorgen. Haben Sie noch ein wenig Geduld.

Presseschau: Afrikanische Schweinepest kommt näher (Spiegel) | Info der Sächsischen Tierseuchenkasse

Die ASP hält nun vermehrt Einzug in die großen Medien. Heute erschien ein Beitrag in der Onlineausgabe des Spiegels, der die finanziellen Schäden und aktuellen Präventionsmaßnahmen aufgreift.

Der letzte Absatz mag dabei etwas verwirren:

“Bisher wurden immer nur so viele Tiere geschossen, dass sich die wachsende Zahl der Wildschweine ungefähr auf einem Level hielt. Mit der Abschussprämie werde der Bestand, der in Mecklenburg-Vorpommern bei 25.000 Tieren liegen soll, nun um einige Tausend verringert.”

Ein Bestand an Wildtieren kann sich – rein theoretisch – auf einem Level halten oder wachsen, nicht aber beides gleichzeitig. In der Praxis fluktuiert die Bestandeshöhe von Jahr zu Jahr in Abhängigkeit von Witterung und Nahrungsverfügbarkeit gerade beim Schwarzwild jedoch stark, so dass auch nicht von einem linearem Anstieg der Bestandeshöhe die Rede sein kann. Zuletzt scheint diese mit 25.000 Stück auch etwas zu gering angesetzt, wenn man bedenkt, dass in Mecklemburg-Vorpommern innerhalb des letzten Jahrzehntes jährlich zwischen 50.000 – 75.000 Wildschweine erlegt wurden.

Link: Spiegel – Afrikanische Schweinepest kommt näher

Unterdessen hatte die Sächsische Tierseuchenkasse noch im letzten Jahr Informationen über die ASP sowie Maßnahmen zur Seuchenprävention für Schweinehalter zusammengetragen.

Link: TSK – Informationen ASP

Vor diesem Hintergrund sei auch nochmal an das am 17. Januar stattfindende ÖJV Winterkolloquium in Tharandt erinnert, wo Torsten Müller zum Thema ASP referieren wird.

ASP  TSK.jpg

Filmtipp: quer – Bayerns Jäger rüsten auf (BR)

Die Afrikanische Schweinepest breitet sich in Europa aus. In mehreren Bundesländern wurden kürzlich Maßnahmen ergriffen um vorsorglich die überhöhten Schwarzwildbestände als mögliche Krankheitsüberträger auszudünnen. Die Palette reicht dabei von Abschussprämien über Saufänge bis hin zu Ausnahmen vom Verbot von Lichtquellen bei der Jagdausübung. In anderen Bundesländern wie Sachsen und Thüringen ist eine Novelle der Jagdgesetzgebung derzeit im Gange.

Noch kurz vor Weihnachten lief dazu im Bayerischen Rundfunk ein kurzer Beitrag in der Sendung “quer”.

querWildschweine.jpg

Link zur Mediathek, Beitrag ab Minute 23)

Freistaat Sachsen übernimmt Gebühren für Trichinenschau bei erlegtem Schwarzwild

Gestern hat das für die Tierseuchenbekämpfung zuständige Sozialministerium entschieden, vorläufig die Kosten für die Trichinenschau bei Wildschweinen zu übernehmen. Den Jägern wird damit insbesondere bei kleinen Frischlingen ein hoher Anteil der Fixkosten abgenommen und in der Folge ein Anreiz für deren Erlegung gegeben. Die Maßnahme soll die Reduktion der Schwarzwildbestände bestärken und damit mögliche Infektionswege der Afrikanischen Schweinepest verhindern. Die Kostenübernahme ist zeitlich befristet.