Änderung des Bundesjagdgesetzes (Halbautomat) tritt morgen in Kraft

Die Novelle des Bundesjagdgesetzes in Sachen Halbautomat erscheint heute im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 52 und wird morgen in Kraft treten. Das Führen von halbautomatischen Gewehren ist damit wieder rechtlich abgesichert. Auch dürfen mit Halbautomaten zukünftig Magazine genutzt werden, die mehr als 2 Schuss fassen, solange die Waffe in Summe mit nicht mehr als 3 Patronen geladen ist.

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Novelle Bundesjagdgesetz (Halbautomat) passiert den Bundesrat

Der Halbautomat geht nicht in den Vermittlungsausschuss. Gestern stimmte der Bundesrat der kleinen Novelle des Bundesjagdgesetzes zu. Damit tritt die Änderung mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Der Termin der nächsten Ausgabe steht jedoch noch nicht fest. Da in der Regel mehrere Ausgaben pro Monat erfolgen, sollte dem Einsatz auf der herbstlichen Drückjagd bald nichts mehr im Wege sehen.

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Mehr Informationen: Outfox World | Jawina

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Update (26.09.2016): Die nächste Ausgabe des Bundesgesetzblattes erscheint morgen.
Update (27.09.2016): Die neuste Ausgabe beinhaltet nicht die Novelle des Bundesjagdgesetzes

Der Halbautomat sollte zur Drückjagd vorerst noch im Schrank bleiben

Zwar hat der Bundestag bereits am 8. Juli eine Änderung des Bundesjagdgesetzes beschlossen, um zukünftig wieder Rechtssicherheit in Sachen Halbautomaten herzustellen (wir berichteten).

Das SMUL rät jedoch aktuell vom Erwerb, Führen oder dem Überlassen der betroffenen Selbstladebüchsen mit Wechselmagazin ab. Hintergrund ist, dass Bundesgesetze auf dem Gebiet des Jagdwesens frühestens 6 Monate nach ihrer Verkündung in Kraft treten, soweit nicht mit Zustimmung des Bundesrates anderes bestimmt ist. Der Bundesrat kommt erst Ende September in dieser Angelegenheit zusammen. Bis dahin sollte auf den Stöberjagden in den Verwaltungsjagdbezirken beim Staatsbetrieb Sachsenforst der Halbautomat im Waffenschrank verweilen.

Die Situation ist nicht überall einheitlich. So hat man in Bayern mit einer Übergangsregelung den Halbautomaten bereits seit 30. Juli wieder rehabilitiert.

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Update (23.09.2016): Die Novelle hat auch den Bundesrat passiert. Damit tritt die Änderung nun mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.