Mitglieder des ÖJV Sachsen erhalten seit 2019 – sofern dem nicht widersprochen wurde – eine Rechtsschutzversicherung. Weitere Informationen dazu erhalten sie auf der Seite des Bundes-ÖJV (Rechtsschutzversicherung).
Zudem sind Jagdhunde über die Jagdhunde-Unfallversicherung abgesichert. Seit September 2024 gelten die Konditionen der GVO-Versicherung. Ausführliche Informationen dazu erhalten Sie ebenfalls auf der Seite des Bundes-ÖJV (Hundeunfallversicherung). Die Versicherung gilt im Schadensfall,
- auf Gesellschaftsjagden (ab 3 Personen)
- in allen Bundesländern
die Leistungen umfassen:
- Todesfall, Raub und Diebstahl (1500€)
- Tierarztkosten bis 3000€ (Selbstbeteiligung: 100€)