Baden-Württemberg: Chancen auf Schalldämpfer steigen

Nach Informationen der Schwäbischen Zeitung habe der Innenminister in einem Schreiben die Landratsämter darüber informiert, dass Schalldämpfer auf Jagdgewehren “keine negativen Begleiterscheinungen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung” mit sich bringen.

Update 12.02.2016: Der ÖJV Baden-Württemberg hat die Details über den Erlass des Ministeriums veröffentlicht. Hier die Kurzform:

  • Jedem Jäger wird ein persönliches Interesse aufgrund von drohenden gesundheitlichen Schäden durch Schießlärm bei der Jagd eingeräumt.
  • Eingeschränkt wird dieses Interesse aber dergestalt, dass durch den Jäger/Jägerin eine regelmäßige aktive Beteiligung am Jagdbetrieb nachzuweisen ist. Der Nachweis wird erbracht von jagdausübungsberechtigten Personen, die eine Eigenjagd besitzen oder eine Eigenjagd nutznießen, von Jagdpächtern sowie von angestellten oder beauftragten Jägerinnen und Jägern. Dieser Personenkreis muss einen Nachweis im Jagdschein eintragen lassen. Das gilt auch für sonstige Personen, für die neben einer Eintragung im Jagdschein auch eine Bescheinigung als jagdausübende Person genügt. Der Nachweis ist also durch EJ-Inhaber, Pächter von Jagdrevieren aller Art sowie durch Inhaber von Begehungsscheinen erfolgreich zu erbringen.
    Angestellte Berufsjäger, Mitarbeiter staatlicher, kommunaler oder privater Forstverwaltungen (inkl. FVA und Nationalpark) müssen einen Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen, dass sie regelmäßig im Jagdbetrieb mitwirken.
  • Der Schalldämpfer muss eine Mindestdämpfung des Spitzenschalldruckes von 20 dB (C) erreichen, was über Herstellerdatenblätter nachzuweisen ist.
  • Der Schalldämpfer muss so verwahrt werden wie eine Jagdwaffen und muss in die WBK eingetragen werden – die bisher für erforderlich gehaltene Ausgabe eines Waffenscheines entfällt.
  • Das Bedürfnis wird nur für schalenwildtaugliche Jagdlangwaffen gesehen, also von z.B. .222 Rem. aufwärts. Aus Sicht des ÖJV ist diese Entscheidung des Innenministeriums von Baden-Württemberg ein großer Fortschritt.

Baden-Württemberg ist damit das vierte Bundesland welches in weniger als einem Jahr die Nutzung des Schalldämpfers auf der Jagd nach Antrag generell genehmigt oder in diesem Falle zumindest sehr stark erleichtert hat. Wir hoffen darauf, dass sich dieser Trend in gleichem Tempo fortsetzt und weisen an dieser Stelle nochmals auf das Schalldämpferseminar am 19. März hin.