Einladung – Ein Vortragsabend zum Luchs

Backenbart, Pinselohr und Stummelschwanz – so kennt man den eurasischen Luchs, die größte europäische Katzenart. Ursprünglich nannte der leise Jäger ganz Europa sein Streifgebiet. Durch den Menschen wurde er jedoch bis zu seiner Unterschutzstellung im 20. Jahrhundert nahezu flächig ausgerottet. Seine heutigen Vorkommen im Bayerischen Wald, im Pfälzer Wald und im Harz gehen auf Auswilderungen durch den Menschen zurück.

In Sachsen werden lediglich das Erzgebirge und die sächsische Schweiz hin- und wieder von Einzeltieren aus der tschechischen Republik durchstreift. Im Westerzgebirge wird seit 2013 ein männliches Tier bei Johanngeorgenstadt beobachtet, dessen Brautschau jedoch bisher ohne mögliche Kandidatinnen verblieb. Hat der Luchs damit auch in Sachsen eine Chance wieder dauerhaft heimisch zu werden?

Die Grüne Aktion Westerzgebirge e.V. und der Ökologische Jagdverein Sachsen e.V. laden Sie herzlich zum Vortragsabend „Luchs“ am

11. September 2019 um 18:00 Uhr im Kulturhaus Aue, Goethestr. 2, 08280 Aue ein.

  • Ole Anders „Luchs in Bayern – Ökologie, Monitoring und Management“
  • Markus Schwaiger „Wiederansiedlung des Luchses im Nationalpark Harz und die Entwicklung der dortigen Luchspopulation“

Es erwarten Sie zwei spannende Fachvorträge renommierter Luchsexperten. Ole Anders koordiniert seit dem Start im Jahre 1999 das Luchsprojekt im Nationalpark Harz und hat die Wiederansiedlung bis heute begleitet. Markus Schwaiger arbeitet seit über zehn Jahren im Luchsprojekt Bayern und koordiniert heute das 3Lynx-Projekt.

Herzlich, Ihr

Jörg Richter (GAW e.V.) und
Henrik Thode (ÖJV Sachsen e.V.)

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Filmtipp: quer – Bayerns Jäger rüsten auf (BR)

Die Afrikanische Schweinepest breitet sich in Europa aus. In mehreren Bundesländern wurden kürzlich Maßnahmen ergriffen um vorsorglich die überhöhten Schwarzwildbestände als mögliche Krankheitsüberträger auszudünnen. Die Palette reicht dabei von Abschussprämien über Saufänge bis hin zu Ausnahmen vom Verbot von Lichtquellen bei der Jagdausübung. In anderen Bundesländern wie Sachsen und Thüringen ist eine Novelle der Jagdgesetzgebung derzeit im Gange.

Noch kurz vor Weihnachten lief dazu im Bayerischen Rundfunk ein kurzer Beitrag in der Sendung “quer”.

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Link zur Mediathek, Beitrag ab Minute 23)

Presseschau: Rotwild, Abschusspläne

  1. Ein Forschungsprojekt zwischen dem Staatsbetrieb Sachsenforst und der Professur für Forstzoologie soll dazu beitragen den Streit um die korrekte Bewirtschaftung des Rotwildes in Sachsen zu versachlichen. Seit kurzem existiert dazu eine Internetpräsenz, auf der man sich über Neuigkeiten und Projektziele informieren kann. Beispielsweise dass seit Januar 2016 bereits elf Tiere besendert worden sind und kontinuierlich Daten liefern. Link: Aktuelles zum Rotwildprojekt in Sachsen (Sachsenforst)
  2. Auch in anderen Bundesländern ist der Umgang mit dem Rotwild zu einem brennenden Thema geworden. Nach den Aufdeckungen des BUND in Hessen war in der Ökojagd Ausgabe 1|2016 ein Beitrag über Nordrhein-Westfalen zu lesen. Dieser kann über die Internetpräsenz des Autors Frank Christian Heute heruntergeladen werden. Link: Rotwild in NRW – Arbeiten die Hegegemeinschaften noch zeitgemäß?
  3. Markus Ganserer, Abgeordneter der Grünen im Bayerischen Landtag fordert, dass die Bayerischen Jäger mehr Wild schießen sollen. Jedes Jahr werden in Bayern Millionen von Euro für Zaunbau und Einzelschutz ausgegeben, obwohl die natürliche Verjüngung laut Waldgesetz “im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen” möglich sein soll. Link: Jäger müssen mehr Wild erlegen (Süddeutsche Zeitung)

Bayern: Ministerium bittet um positive Bescheidung für Anträge auf Schalldämpfer

In Bayern hat die Vernunft gesiegt. Die eigene Gesundheit hat Vorrang vor alten und falschen Vorurteilen. Aus einem Schreiben des Ministeriums an die Jagdbehörden vom 7. August geht die Bitte hervor, Anträge auf Zulassung des Schalldämpfers bei der Jagdausübung positiv zu verbescheiden. Dabei beruft man sich auf das Gutachten des BKA. Grundlage dafür ist § 29, Absatz 3, wonach die Behörden Ausnahmen von den Sachlichen Verboten erteilen dürfen.

Ein Lichtblick? Auch das sächsische Landesjagdgesetz beinhaltet  in § 18, Absatz 2 eine solche Ausnahmeregelung.

Links: Dr. Neitzel | Schreiben des Ministeriums an die Behörden