Schalldämpfer: Sachliches Verbot wird in Sachsen aufgehoben, Verwendung bald möglich

Es ist fast geschafft. Am 31. Januar 2018 wurde das Gesetz zur Änderung des sächsischen Jagdgesetzes beschlossen. Es wird aller Voraussicht nach am 18. Februar 2018 in Kraft treten – ab diesem Termin exitiert dann kein sachliches Verbot des Schalldämfers mehr und die Verwendung auf der Jagd wäre allgemein möglich.

Wie und in welcher Form der Schalldämpfer ab dem 18. Februar beantragt und erworben werden kann, wird derzeit noch mit den Waffenbehörden im Detail abgestimmt. Wir werden Sie hier mit aktuellen Informationen versorgen. Haben Sie noch ein wenig Geduld.