Einzeljagd in Sachsen weiterhin zulässig

Nach Information des SMS ist die Jagdausübung im Rahmen der Einzeljagd in Sachsen auch unter der Ausgangsbeschränkung aufgrund des Corona-Virus weiterhin als triftiger Grund zulässig. Ein Passierschein ist dafür nicht notwendig, der Jagdschein im Allgemeinen ist als Legitimation ausreichend. Bedingung ist, dass man während des gesamten Zeitraumes allein oder maximal in Begleitung der Angehörigen des eigenen Hausstandes ist. Diese Regelung gilt auch für Beprobung von Fall- und Unfallwild.

Bleiben Sie gesund und Weidmannsheil.