Das hessische Innenministerium hat per Verordnung (Hessischer Staatsanzeiger vom 5. Juni) die Nutzung des Schalldämpfers auf der Jagd für alle Jäger ab sofort zugelassen. Hessen war seit langem ein Vorreiter in Sachen Schalldämpfer, gestattete die Nutzung zunächst aber nur Jägern, welche die Jagd aus beruflichen Gründen ausüben mussten.
Dem Verordnungstext ist zu entnehmen, dass jedem Jäger nur ein Schalldämpfer zugestanden werden soll. Ausnahmen sollen nur in begründeten Ausnahmefällen – beispielsweise für anerkannte Nachsuchengespanne – zugelassen werden. Diese Regelung erscheint fragwürdig, wird doch im gleichen Text auch angeführt, dass durch die Verfügbarkeit von Schalldämpfern keine negativen Begleiterscheinungen für die öffentliche Sicherheit einhergehen.