Schalldämpfer: Sachliches Verbot wird in Sachsen aufgehoben, Verwendung bald möglich

Es ist fast geschafft. Am 31. Januar 2018 wurde das Gesetz zur Änderung des sächsischen Jagdgesetzes beschlossen. Es wird aller Voraussicht nach am 18. Februar 2018 in Kraft treten – ab diesem Termin exitiert dann kein sachliches Verbot des Schalldämfers mehr und die Verwendung auf der Jagd wäre allgemein möglich.

Wie und in welcher Form der Schalldämpfer ab dem 18. Februar beantragt und erworben werden kann, wird derzeit noch mit den Waffenbehörden im Detail abgestimmt. Wir werden Sie hier mit aktuellen Informationen versorgen. Haben Sie noch ein wenig Geduld.

Änderung des Bundesjagdgesetzes (Halbautomat) tritt morgen in Kraft

Die Novelle des Bundesjagdgesetzes in Sachen Halbautomat erscheint heute im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 52 und wird morgen in Kraft treten. Das Führen von halbautomatischen Gewehren ist damit wieder rechtlich abgesichert. Auch dürfen mit Halbautomaten zukünftig Magazine genutzt werden, die mehr als 2 Schuss fassen, solange die Waffe in Summe mit nicht mehr als 3 Patronen geladen ist.

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Presseschau: Reh-Gaga und Landesjagdgesetz in Baden-Württemberg

Die Novelle des Jagdgesetzes in Baden-Württemberg rief vergangene Woche viele Demonstranten auf den Plan. Doch es gibt nicht nur Kritiker, wie ein Artikel im Südkurier zeigt: Link zum Südkurier

In Sachsen zeigt derweil die Freie Presse (erneut) ihre Expertise in jagdpolitischen Themen. Vielleicht sollten Sie ihr Abo nochmals überdenken und stattdessen auf die Ökojagd zurückgreifen.
Link zur Freien Presse, Artikel ‘Rehe an die Macht!’