Einzeljagd in Sachsen weiterhin zulässig

Nach Information des SMS ist die Jagdausübung im Rahmen der Einzeljagd in Sachsen auch unter der Ausgangsbeschränkung aufgrund des Corona-Virus weiterhin als triftiger Grund zulässig. Ein Passierschein ist dafür nicht notwendig, der Jagdschein im Allgemeinen ist als Legitimation ausreichend. Bedingung ist, dass man während des gesamten Zeitraumes allein oder maximal in Begleitung der Angehörigen des eigenen Hausstandes ist. Diese Regelung gilt auch für Beprobung von Fall- und Unfallwild.

Bleiben Sie gesund und Weidmannsheil.

Schalldämpfer in Sachsen wird wieder genehmigt

Mit Schreiben vom bereits 17. Dezember teilte das SMI mit, dass der Erwerb von Schalldämpfer zur Jagdausübung nun wieder genehmigt werden soll. Dazu hatte man sich nach intensivem Austausch zwischen den Länderministerien entschieden und bat um Information der unteren Waffenbehörden. Es sei nicht davon auszugehen, dass zukünftig Jägern der Erwerb von Schalldämpfern aufgrund persönlicher Gesundheitsvorsorge verwehrt werden würde.

Vorausgegangen war das Urteil des Bundesverwaltungsgericht aus November 2018, welches einem Jäger aus Berlin das Bedürfnis zum Erwerb des Schalldämpfers verwehrte. Sachsen hatte daraufhin die Genehmigung generell ausgesetzt. Die Richtigkeit der Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts Berlin zu den Ausführungen von “Waidgerechtigkeit” und In-Ear- sowie Kapselgehörschutz, auf die sich das Verwaltungsgericht stützt, wurde allgemein angezweifelt und traf im Kreise der Jäger auf Ablehnung.

Update 17. Januar:

Auch auf Bundesebene scheint sich die Lage sichtlich zu entspannen. Wie mehere Jagdportale berichten (Artikel Jagderleben) plant das Bundesinnenministerium eine entsprechende Änderung des Waffenrechts, um die Genehmigungspraxis einiger Länder auf eine entsprechend sichere rechtliche Grundlage stellen zu können.