Änderung Jagdgesetz: Schalldämpfer, Saufang und Nachtzieltechnik

Ab nächster Woche treten die Änderungen am sächsischen Jagdgesetz in Kraft. Was wird sich ändern?

Die Jagd mit dem Schalldämpfer wird legalisiert. Aktuell scheint es bei der Beantragung noch kein einheitliches Bild innerhalb der zuständigen Behörden zu geben. Nach bisheriger Erfahrung und Rückfrage gehen wir von folgendem Verfahren aus:

  1. Für den Kauf benötigen Sie einen Voreintrag in der Waffenbesitzkarte. Beantragen Sie dazu den Schalldämpfer bei der Waffenbehörde Ihres Kreises. Eine umfangreiche Begründung ist dazu nicht mehr notwendig.
  2. Mit dem Voreintrag können Sie im Fachhandel einen Schalldämpfer erwerben. Der Verkäufer übernimmt in der Regel die Eintragung von Fabrikat und Seriennummer.
  3. Nach dem Kauf müssen Sie innerhalb von 14 Tagen nochmals auf der Waffenbehörde vorstellig werden.

Auf einigen Seiten wurde der Eindruck suggeriert, dass ab sofort auch Nachtzieltechnik allgemein legalisiert werden sollte. Dies ist nicht korrekt. Es wird mit der Gesetzänderung die Möglichkeiten geschaffen, in Einzelfällen, zeitlich befristet und personengebunden die Jagd mit Nachtzieltechnik auf Schwarzwild zu ermöglichen. Dies wird nach aktuellem Stand also nur einen kleinen Personenkreis der Jäger betreffen, der behördlich bestellt wird.

Außerdem kann die Fallenjagd auf Schwarzwild nun abweichend geregelt werden, wenn die Afrikanische Schweinepest in der Bundesrepublik oder in einem an Sachsen angrenzenden Staat aufgetreten ist. Dies ist mit Polen und der Tschechischen Republik aktuell bereits der Fall. Wie diese Regelungen explizit ausfallen werden, ist derzeit noch nicht bekannt. Einzelheiten dazu werden wahrscheinlich durch eine Änderung der Jagdverordnung regegelt werden.

Änderung des Sächsischen Jagdgesetzes im Zuge der Afrikanischen Schweinepest (ASP)

In Folge der akuten Bedrohungslage durch die ASP werden derzeit bundesweit rechtliche Änderungen in der jagdlichen Praxis erlassen. Nun liegt auch der Gesetzentwurf zur Änderung des Sächsischen Jagdgesetzes vor.

Konkret beinhaltet der Entwurf folgende Änderungen:

  • das sachliche Verbot zum Schalldämfer entfällt
  • Ausnahmen in der Fallenjagd, Stichwort: Saufänge
  • Duldungspflicht von überjagenden Hunden auf Gesellschaftsjagden

Unabhängig von der ASP wäre damit auch in Sachsen der Weg frei für die Jagd mit dem Schalldämpfer. Der Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft wird dazu am 18. Dezember eine öffentliche Anhörung abhalten, zu der auch wir einen Experten entsenden werden. Der Zeitpunkt ist durchaus unglücklich gewählt, werden die Änderungen damit doch frühestens in Kraft treten, wenn die Jagdsaison bereits wieder vorbei ist.

Schalldämpfer, Stadtschweine, jagen für den Wald

Die Blätter treiben aus, die Vögel zwitschern und die Böcke fegen – es wird Frühling. Kurz vor dem Start der österlichen Jagdsaison möchten wir Sie noch eben mit einigen Neuigkeiten vertraut machen.

  • Bereits Ende März hat das Innenministerium in Mecklenburg-Vorpommern per Erlass allgemein den Schalldämpfer für die Jagd freigegeben. Die Regelung ist unabhängig von einer eventuellen Vorschädigung des Gehörs. In Mecklenburg-Vorpommern fällt der Schalldämpfer nicht unter die sachlichen Verbote des Jagdgesetz.
  • Ganz anders entschied letzte Woche in Sachen Schalldämpfer das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Es sieht kein allgemeines Bedürfnis für Jäger bei der Jagdausübung. Die vollständige Urteilsbegründung liegt noch nicht vor, die ersten Informationen sind aber bereits haarsträubend. So werde die Verwendung von Schalldämpfern zur Jagd “kontrovers beurteilt und sei bis heute in den Landesjagdgesetzen verschiedener Bundesländer sogar ausdrücklich verboten”. Damit lebt das Gericht noch in der Vergangenheit. Die Stimmen gegen den Schalldämpfer haben sich seit Jahren gelegt, wohl wissend, dass sie lediglich auf Vorurteilen und Agentenfilmen beruhten. Auch der DJV sprach sich bereits 2013 einheitlich für den Schalldämpfer aus. Bei aktuellen Jagdrechtsnovellen wie in Thüringen wird das Thema Schalldämpfer bereits nüchtern ad acta gelegt.
  • Entgegen der Erwartungen ernährt sich das Schwarzwild in Großstädten wie Berlin nur zu geringen Anteilen von Müll und Abfällen, sondern ganz überwiegend von natürlichen Ressourcen. Zu diesem Ergebnis kam das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung bei der Auswertung des Mageninhalts von rund 250 erlegten Wildschweinen. In nur vier Fällen konnten Wurstbrot oder Plastikteile nachgewiesen werden.
  • Der ÖJV Bayern hat ein zweites Video auf YouTube veröffentlicht. Diesmal lautet das Thema “Jagen für den Wald”: [youtube https://www.youtube.com/watch?v=BiWpNAqEB3c&w=640&h=360]

Bayern: Ministerium bittet um positive Bescheidung für Anträge auf Schalldämpfer

In Bayern hat die Vernunft gesiegt. Die eigene Gesundheit hat Vorrang vor alten und falschen Vorurteilen. Aus einem Schreiben des Ministeriums an die Jagdbehörden vom 7. August geht die Bitte hervor, Anträge auf Zulassung des Schalldämpfers bei der Jagdausübung positiv zu verbescheiden. Dabei beruft man sich auf das Gutachten des BKA. Grundlage dafür ist § 29, Absatz 3, wonach die Behörden Ausnahmen von den Sachlichen Verboten erteilen dürfen.

Ein Lichtblick? Auch das sächsische Landesjagdgesetz beinhaltet  in § 18, Absatz 2 eine solche Ausnahmeregelung.

Links: Dr. Neitzel | Schreiben des Ministeriums an die Behörden

2015: Initiative Schalldämpfer

Innerhalb der letzten Jahre avancierte bereits der aktive Kapselgehörschutz zu einem allgemeinen Ausrüstungsgegenstand auf Einzelansitz und Drückjagd. Wir wollen einen Schritt weiter gehen und setzen uns für einen generellen Einsatz des Schalldämpfers auf der Jagd ein. Einerseits verhindern viele Vorurteile seine Wertschätzung, andererseits sind seine vielen anderen Vorteile noch nicht allgemein bekannt.

Unbenannt

Zum Einstieg in die Initiative Schalldämpfer starten wir mit einem Video von “Wissen vor Acht”. Es erklärt die Funktionsweise und räumt gleichzeitig mit dem am weitesten verbreiteten Vorurteil auf: Es knallt immer noch. Ein lautloses ‘Plopp’ gibt es nur bei James Bond! Die Schallspitzen an der Mündung eines großkalibrigen Jagdgewehres erreichen übrigens mehr als 150 dbA.

Präzedenzfall in Badem-Württemberg: Genehmigung für Schalldämpfer stattgegeben

Gute Nachricht erreicht uns heute von der Seite des ÖJV Bundesverbands: Erstmals wurde der Klage zur Genehmigung eines Schalldämpfers stattgegeben. Entscheidend dafür war nicht, dass der Kläger von Berufs wegen zur Jagd verpflichtet ist, sondern die allgemeine Handlungsfreiheit (§2. Grundgesetz), die es ermöglichen muss, dass eigene Gehör zu schützen.

Mehr zum Thema erfahren Sie auf der Seite des ÖJV
Hier geht es zur Urteilsbegründung

Wir begrüßen diese Entscheidung. Auch der ÖJV Sachsen setzt sich für die Legalisierung des Schalldämpfers zur Jagd und damit für die Abschaffung des entsprechenden Verbotes nach §18 (1) Nr. 3 des Sächsischen Jagdgesetzes ein.