Bundestag beschließt Änderung des Bundesjagdgesetzes in Sachen Halbautomaten

Der Bundestag hat am 8. Juli eine Änderung des Bundesjagdgesetzes in § 19 (sachliche Verbote) beschlossen. Verboten ist,

“auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu schießen.”

soll geändert werden in

“mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen.”

Nach neuem Wortlaut ist es damit unerheblich, ob mit einem entnehmbaren oder fest eingebautem Magazin gejagt wird. Auch ist die theoretische Ladekapazität irrelevant. Man dürfte also künftig auch mit einem größeren Magazin jagen gehen, solange in Summe nicht mehr als drei Schuss geladen werden.

Damit ist die versprochene Rechtssicherheit in Sachen Halbautomaten (fast) wieder hergestellt. Zunächst muss der Bundesrat dieser Änderung noch zustimmen. Die dafür notwendige Sitzung wurde jedoch erst Ende September anberaumt.

Eine geplante große Novelle des Bundesjagdgesetzes wurde hingegen kürzlich blockiert. Sie stellte eine Änderung zur Jägerprüfung sowie bleifreier Munition in Aussicht.

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Link: Beschlussempfehlung und Bericht vom 06. Juli 2016

 

 

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