Bayern: Ministerium bittet um positive Bescheidung für Anträge auf Schalldämpfer

In Bayern hat die Vernunft gesiegt. Die eigene Gesundheit hat Vorrang vor alten und falschen Vorurteilen. Aus einem Schreiben des Ministeriums an die Jagdbehörden vom 7. August geht die Bitte hervor, Anträge auf Zulassung des Schalldämpfers bei der Jagdausübung positiv zu verbescheiden. Dabei beruft man sich auf das Gutachten des BKA. Grundlage dafür ist § 29, Absatz 3, wonach die Behörden Ausnahmen von den Sachlichen Verboten erteilen dürfen.

Ein Lichtblick? Auch das sächsische Landesjagdgesetz beinhaltet  in § 18, Absatz 2 eine solche Ausnahmeregelung.

Links: Dr. Neitzel | Schreiben des Ministeriums an die Behörden