Änderung Jagdgesetz: Schalldämpfer, Saufang und Nachtzieltechnik

Ab nächster Woche treten die Änderungen am sächsischen Jagdgesetz in Kraft. Was wird sich ändern?

Die Jagd mit dem Schalldämpfer wird legalisiert. Aktuell scheint es bei der Beantragung noch kein einheitliches Bild innerhalb der zuständigen Behörden zu geben. Nach bisheriger Erfahrung und Rückfrage gehen wir von folgendem Verfahren aus:

  1. Für den Kauf benötigen Sie einen Voreintrag in der Waffenbesitzkarte. Beantragen Sie dazu den Schalldämpfer bei der Waffenbehörde Ihres Kreises. Eine umfangreiche Begründung ist dazu nicht mehr notwendig.
  2. Mit dem Voreintrag können Sie im Fachhandel einen Schalldämpfer erwerben. Der Verkäufer übernimmt in der Regel die Eintragung von Fabrikat und Seriennummer.
  3. Nach dem Kauf müssen Sie innerhalb von 14 Tagen nochmals auf der Waffenbehörde vorstellig werden.

Auf einigen Seiten wurde der Eindruck suggeriert, dass ab sofort auch Nachtzieltechnik allgemein legalisiert werden sollte. Dies ist nicht korrekt. Es wird mit der Gesetzänderung die Möglichkeiten geschaffen, in Einzelfällen, zeitlich befristet und personengebunden die Jagd mit Nachtzieltechnik auf Schwarzwild zu ermöglichen. Dies wird nach aktuellem Stand also nur einen kleinen Personenkreis der Jäger betreffen, der behördlich bestellt wird.

Außerdem kann die Fallenjagd auf Schwarzwild nun abweichend geregelt werden, wenn die Afrikanische Schweinepest in der Bundesrepublik oder in einem an Sachsen angrenzenden Staat aufgetreten ist. Dies ist mit Polen und der Tschechischen Republik aktuell bereits der Fall. Wie diese Regelungen explizit ausfallen werden, ist derzeit noch nicht bekannt. Einzelheiten dazu werden wahrscheinlich durch eine Änderung der Jagdverordnung regegelt werden.

Änderung des Sächsischen Jagdgesetzes im Zuge der Afrikanischen Schweinepest (ASP)

In Folge der akuten Bedrohungslage durch die ASP werden derzeit bundesweit rechtliche Änderungen in der jagdlichen Praxis erlassen. Nun liegt auch der Gesetzentwurf zur Änderung des Sächsischen Jagdgesetzes vor.

Konkret beinhaltet der Entwurf folgende Änderungen:

  • das sachliche Verbot zum Schalldämfer entfällt
  • Ausnahmen in der Fallenjagd, Stichwort: Saufänge
  • Duldungspflicht von überjagenden Hunden auf Gesellschaftsjagden

Unabhängig von der ASP wäre damit auch in Sachsen der Weg frei für die Jagd mit dem Schalldämpfer. Der Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft wird dazu am 18. Dezember eine öffentliche Anhörung abhalten, zu der auch wir einen Experten entsenden werden. Der Zeitpunkt ist durchaus unglücklich gewählt, werden die Änderungen damit doch frühestens in Kraft treten, wenn die Jagdsaison bereits wieder vorbei ist.

Änderung des Bundesjagdgesetzes (Halbautomat) tritt morgen in Kraft

Die Novelle des Bundesjagdgesetzes in Sachen Halbautomat erscheint heute im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 52 und wird morgen in Kraft treten. Das Führen von halbautomatischen Gewehren ist damit wieder rechtlich abgesichert. Auch dürfen mit Halbautomaten zukünftig Magazine genutzt werden, die mehr als 2 Schuss fassen, solange die Waffe in Summe mit nicht mehr als 3 Patronen geladen ist.

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Links:
Bundesgesetzblatt
Hintergrund

Novelle Bundesjagdgesetz (Halbautomat) passiert den Bundesrat

Der Halbautomat geht nicht in den Vermittlungsausschuss. Gestern stimmte der Bundesrat der kleinen Novelle des Bundesjagdgesetzes zu. Damit tritt die Änderung mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Der Termin der nächsten Ausgabe steht jedoch noch nicht fest. Da in der Regel mehrere Ausgaben pro Monat erfolgen, sollte dem Einsatz auf der herbstlichen Drückjagd bald nichts mehr im Wege sehen.

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Mehr Informationen: Outfox World | Jawina

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Update (26.09.2016): Die nächste Ausgabe des Bundesgesetzblattes erscheint morgen.
Update (27.09.2016): Die neuste Ausgabe beinhaltet nicht die Novelle des Bundesjagdgesetzes

Der Halbautomat sollte zur Drückjagd vorerst noch im Schrank bleiben

Zwar hat der Bundestag bereits am 8. Juli eine Änderung des Bundesjagdgesetzes beschlossen, um zukünftig wieder Rechtssicherheit in Sachen Halbautomaten herzustellen (wir berichteten).

Das SMUL rät jedoch aktuell vom Erwerb, Führen oder dem Überlassen der betroffenen Selbstladebüchsen mit Wechselmagazin ab. Hintergrund ist, dass Bundesgesetze auf dem Gebiet des Jagdwesens frühestens 6 Monate nach ihrer Verkündung in Kraft treten, soweit nicht mit Zustimmung des Bundesrates anderes bestimmt ist. Der Bundesrat kommt erst Ende September in dieser Angelegenheit zusammen. Bis dahin sollte auf den Stöberjagden in den Verwaltungsjagdbezirken beim Staatsbetrieb Sachsenforst der Halbautomat im Waffenschrank verweilen.

Die Situation ist nicht überall einheitlich. So hat man in Bayern mit einer Übergangsregelung den Halbautomaten bereits seit 30. Juli wieder rehabilitiert.

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Update (23.09.2016): Die Novelle hat auch den Bundesrat passiert. Damit tritt die Änderung nun mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

2016 werden Bundesjagd- und Bundeswaldgesetz novelliert

Wie diese Woche aus der Pressemeldung des Bundesministeriums für Ernährung- und Landwirtschaft hervorgeht, wird 2016 sowohl das Bundeswald- als auch das Bundesjagdgesetz novelliert.

Die Änderungen im Jagdgesetz betreffen die Verwendung von bleihaltiger Munition, sowie die Inhalte der Jägerprüfung. Auch ist die Rede von einem einheitlichen jährlichen Schießnachweis (mehr Details auf TopAgrar).

Die Anhörung der Länder und Verbände zum neuen Gesetzesentwurf ist für März geplant.

Presseschau: Wochenrückblick (14 Tage)

  • Wird die Jagd in einem Waldrevier für Geld verpachtet, stehen sich die Ziele von Jagdpächter und Forstwirtschaft oft entgegen. Zwar ist es allgemeiner Konsens, dass Jagd eine waldbauliche Dienstleistung anstelle eines Edelhobbys darstellt, dennoch wird überwiegend Geld dafür verlangt. In Mönchweiler brachten die hohen Wildschäden in Folge einer solchen Konstellation nun den Gemeinderat zum Umdenken – dort wurden die entgeltlichen Pirschbezirke aufgehoben und ausschließlich unentgeltliche Begehungsscheine ausgegeben.
    Link: Südkurier
  • In Brandenburg wurde erneut ein Wolf getötet und anschließend der Kopf abgetrennt. Es ist der dritte getötete Wolf in den letzten acht Monaten in Brandenburg, deutschlandweit der siebte seit anderthalb Jahren.
    Link: woelfeindeutschland.de | Der Tagesspiegel
  • Christian Kirch, Vorsitzender des ÖJV Landesverbandes Badem-Württemberg äußert sich zum neuen Jagdgesetz.
    Link: im SWR2 Radio (40. Minuten) und im SWR Fernsehen (4 Minuten)